Seine Forderung von rund 20.000 Euro Schadenersatz wurde jedoch abgelehnt, da der Sachverhalt sich nicht klären konnte, erklärt die Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS). Da der Kläger nicht in der Lage war, sämtliche Voraussetzungen des Schadenersatzanspruches nachzuweisen, blieb er auf den Kosten für die Bunkerentfernung sitzen. (Oberlandesgericht Brandenburg, Aktenzeichen 5 U 5/14)
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