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Videoaufzeichnung von Verkehrskontrollen sind strafbar

Fall für den Staatsanwalt: Die Polizei versteht keinen Spaß, wenn man sie bei der Arbeit  filmt. © TechLine / pixabay.com/ TRD Recht und Billig

Fall für den Staatsanwalt: Die Polizei versteht keinen Spaß, wenn man sie bei der Arbeit  filmt. © TechLine / pixabay.com/ TRD Recht und Billig

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(TRD/MID) Von einer Verkehrskontrolle Aufzeichnungen zu machen, ist strafbar. Und wer trotz mehrfacher Ermahnung weiterhin Ton- und Bildaufzeichnungen macht, muss mit einer Verurteilung rechnen. Die Strafen fallen allerdings relativ milde aus: Das Amtsgericht München hat am 20. Januar 2020 einen 21-Jährigen zur Teilnahme an einem Kurs zum korrekten Verhalten im Internet verurteilt.

Fahren unter Drogen doppelt strafbar

In dem von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) aufgegriffenen Fall ging es um eine Verkehrskontrolle frühmorgens um 3.40 Uhr. Zwei Polizisten kontrollierten den Beifahrer und dessen Freund am Steuer. Die Kommunikation zwischen den Beamten, seinem Freund und sich zeichnete der Beifahrer mit seinem Smartphone auf – trotz mehrfacher Hinweise auf das strafrechtliche Verbot. Die Beamten händigten ihm bei der nachfolgenden Vernehmung den ausgedruckten Gesetzestext aus, zogen das Handy als Beweismittel ein und stellten Strafantrag.

Das Jugendschöffengericht am Amtsgericht verurteilte den Beifahrer zur Teilnahme an dem Kurs. Dabei berücksichtigte das Gericht strafmildernd, dass er den Sachverhalt einräumte, sich entschuldigte und auch mit der Szene vertraute Polizisten seine Entwicklung positiv darstellten. Auch habe der Mann sein Handy trotz weiterlaufender Zahlungen nicht nutzen können.

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Mehr als 70 Prozent aller Geisterfahrer in Deutschland sind Männer
Die Statistik bringt es an den Tag:  Und 38 Prozent aller Fälle werden an Wochenenden registriert. Unachtsamkeit oder Überforderung sind häufige Ursachen – aber auch die Absicht, Selbstmord zu begehen.  Bei 87 Geisterfahrer-Unfällen kamen 2018 immerhin 15 Menschen ums Leben.

Doch was tun, wenn einem ein Geisterfahrer entgegenkommt? „Runter vom Gas!“, empfehlen die Experten einer Rechtsschutzversicherung. Zusätzlich muss sofort die Warnblinkanlage angeschaltet und auf die äußere rechte Fahrspur gefahren werden. In dieser Situation darf auf keinen Fall überholt werden. Wichtig ist viel Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug. Außerdem sollte auf den Verkehrsfunk geachtet werden, um zu erfahren, wann die Gefahr durch den Falschfahrer vorbei ist. Ein weiterer Tipp: „Wenn Sie sich unsicher fühlen, sollten Sie die Autobahn bei der nächsten Gelegenheit verlassen. Fahren Sie entweder auf einen Parkplatz oder an der nächsten Abfahrt von der Autobahn.“

Wer plötzlich bemerkt, dass er selbst in der falschen Fahrtrichtung unterwegs ist, weil auf der Autobahn plötzlich nicht ein Fahrzeug entgegenkommt, sondern hunderte, müssen sofort das Licht und die Warnblinkanlage aktivieren, um andere Verkehrsteilnehmer zu warnen. Auf keinen Fall wenden oder es auch nur versuchen! Die Experten: „Fahren Sie stattdessen an den nächstgelegenen Fahrbahnrand. Stellen Sie das Fahrzeug dann dicht neben der Leitplanke ab und verlassen Sie vorsichtig das Auto. Begeben Sie sich hinter die Leitplanke und rufen Sie die Polizei unter dem Notruf 110.“

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