(TRD/CID) Ob, E-Mail, SMS oder Whatsapp-Mitteilung – nach dem Willen der EU-Kommission sollen Staatsanwälte künftig Einblicke in die private Kommunikation erhalten. Jedenfalls will die Kommission den Zugriff von Ermittlungsbehörden auf elektronische Beweismittel bei Internetprovidern innerhalb der EU erheblich erleichtern. So schreibt es das Magazin „WirtschaftsWoche“.

Ein derart starkes Zugriffsrecht ausländischer Staatsanwälte wäre ein absolutes Novum. Auch Unternehmen aus den USA oder China müssten Daten liefern, sofern sie weiter im EU-Binnenmarkt aktiv sein wollen. Unternehmen sollen, ähnlich wie beim Datenschutz, einen verantwortlichen Ansprechpartner benennen.
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Bisher müssen sich Staatsanwälte an die Behörden des jeweiligen EU-Landes wenden, wenn sie entsprechende Daten benötigen. Die Rechtshilfe dauert aber oft sehr lange. „Die Lücke, die sich im digitalen Zeitalter aufgetan hat, muss geschlossen werden“, heißt es aus EU-Kreisen. Wie viele Daten Internetprovider künftig aushändigen müssen, soll vom Delikt abhängen. Frankreich und Belgien hatten nach den Terroranschlägen gefordert, dass Strafverfolgungsbehörden schneller Daten erhalten müssen. Finnland fürchtet dagegen, dass der Datenschutz ausgehöhlt werden könnte.
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