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Wiederholungstätern geht es im Straßenverkehr an den Kragen

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In der Stadt mit über 70 Kilometer pro Stunde zu fahren, ist für viele Autofahrer fast schon eine Selbstverständlichkeit. Erst recht dann, wenn alle so schnell fahren. Mit 22 km/h zu schnell geblitzt werden, ist hingegen nicht mehr allzu selbstverständlich.

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(TRD/MID) Ein Punkt und 80 Euro wären hier normalerweise das Ergebnis. Mit einer Ausnahme: „Es ist durchaus üblich und zulässig, Wiederholungstäter bei Verstößen im Straßenverkehr im Einzelfall auch härter zu bestrafen und ihnen damit einen Denkzettel zu verpassen“, erklärt ein Rechtschutz-Experte. TRD MediaPhonograph2024

Rasende Wiederholungstäter können härter bestraft werden als Einzeltäter. © Marcel Sommer / mid/ TRD mobil

Im verhandelten Fall (Amtsgericht München, Az.: 911 OWi 437 Js 150260/16) wurde der in den letzten vier Jahren acht Mal wegen zu hoher Geschwindigkeit (fünfmal folgte ein einmonatiges Fahrverbot) verurteilte Wiederholungstäter zu 160 Euro und einem Monat Fahrverbot verdonnert.

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