Unterhalt richtig absetzen: Was sich bei den außergewöhnlichen Belastungen 2026 geändert hat

Wer Unterhalt an bedürftige Angehörige zahlt, steht oft vor einer komplexen steuerlichen Situation. Doch die gute Nachricht vorweg: Der Gesetzgeber erkennt diese finanzielle Belastung an. Auch im Steuerjahr 2026 ist es möglich, Unterhaltsleistungen an unterhaltsberechtigte Personen – etwa Ehegatten, Kinder oder bedürftige Eltern – als „außergewöhnliche Belastung“ in der Einkommensteuererklärung geltend zu machen. Wichtig ist jedoch, die aktuellen Rahmenbedingungen zu kennen, denn die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten unterliegen strengen Voraussetzungen, die im Jahr 2026 präzise erfüllt sein müssen, damit das Finanzamt die Zahlungen anerkennt.

Grundsätzlich können Unterhaltsleistungen bis zu einem festgelegten Höchstbetrag abgezogen werden, der sich am Grundfreibetrag orientiert. Wer 2026 unterstützt, sollte genau prüfen, ob die unterstützte Person über eigenes Vermögen verfügt oder eigene Einkünfte erzielt, die über den gesetzlichen Anrechnungsgrenzen liegen. Übersteigen diese Einkünfte den festgelegten Freibetrag der unterhaltenen Person, mindert sich der absetzbare Unterhalt entsprechend. Viele Steuerzahler vergessen dabei, dass auch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung des Unterhaltsempfängers zusätzlich als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden können – ein Punkt, der die Steuerlast spürbar senken kann.

Ein häufiger Fehler im Jahr 2026 ist die mangelnde Dokumentation. Das Finanzamt verlangt bei der Geltendmachung von Unterhalt als außergewöhnliche Belastung eine lückenlose Nachweiskette. Überweisungsbelege, die den Zahlungsfluss klar belegen, sowie der Nachweis der Bedürftigkeit des Empfängers sind unerlässlich. Gerade bei Zahlungen an Angehörige im Ausland sind die Anforderungen oft nochmals höher. Wer hier nicht sorgfältig arbeitet, riskiert, dass die Ausgaben bei der Steuerberechnung gestrichen werden. Unser Tipp für 2026: Nutzen Sie bereits unterjährig eine einfache Aufstellung oder ein Haushaltsbuch für alle Unterhaltszahlungen. So ist die Steuererklärung im kommenden Jahr schnell und ohne Stress erledigt. Informieren Sie sich zudem über die aktuellen Pauschbeträge, um keinen Euro zu verschenken. Im Zweifelsfall ist eine kurze Abstimmung mit einem Steuerberater oder dem Lohnsteuerhilfeverein eine Investition, die sich durch die steuerliche Ersparnis meist mehrfach auszahlt.


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