Wo stellt man bloß das rollende Appartement sicher ab? Vor dieser Frage stehen jetzt viele Urlaubs-Heimkehrer. Denn das gute Stück soll ja die Wartezeit bis zum nächsten Start unbeschadet überstehen - und der Besitzer will kein Bußgeld riskieren. (TRD/MID) Wenn kein Straßenschild das Parken verbietet, das Fahrzeug eine gültige TÜV-Plakette aufweist und weniger als 7,5 … Campingwagen als Dauerparker unerwünscht weiterlesen


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