TRD/WID) Wer beabsichtigt, sich bei einem Fitnessstudio anzumelden oder einen Streaming-Dienst zu abonnieren, sollte noch etwas warten. Denn für Verträge, die ab März 2022 abgeschlossen werden, gilt eine einmonatige Kündigungsfrist nach Ablauf der Erstlaufzeit. Es wird dadurch einfacher, aus dem Vertrag wieder herauszukommen. https://trd-pressedienst.com/wie-aus-einem-autokaeufer-ein-auto-abonnent-wird/ Bei vielen Verträgen sind stillschweigende Vertragsverlängerungen nur noch zulässig, wenn sich … Kürzere Vertragslaufzeiten im Fitnessstudio und bei Streaming-Diensten weiterlesen


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