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Kritik an Wüst und Habeck wegen unerlaubter Werbung: Gerichtliche Entscheidung

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Foto: Stockpack Adobe/TRD Mediaservice

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NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst und Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck haben ihre Werbung für das Start-up „So Done“, das sich gegen Hass im Internet einsetzt, eingestellt. Ein Anwalt hatte kritisiert, dass diese Art der Werbung die Neutralitätspflicht eines Amtsträgers verletzt. Das Unternehmen „So Done“ prüft Hasskommentare und Drohungen auf strafrechtliche Relevanz und zeigt die Täter gegebenenfalls an. Es wirbt damit, dass Betroffene kein Risiko eingehen und sich um nichts kümmern müssen. Falls ein Täter Entschädigung zahlen muss, erhält „So Done“ 50 Prozent davon. Zu den Kunden gehört auch Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck, der regelmäßig betont, wie wichtig ihm die Verfolgung von Hass und Hetze im Internet ist.

Das Unternehmen hat einen Start-Up-Preis vom Land NRW gewonnen, und Wüst war neben Habeck und anderen Politikern auf der Firmen-Website zu sehen. Medienanwalt Joachim Steinhöfel hat Abmahnschreiben an Wüst und Habeck geschickt, da er der Meinung ist, dass sie ihre offiziellen Ämter nutzen, um Werbung für ein Wirtschaftsunternehmen zu machen, was gegen die Pflicht zur neutralen Amtsführung verstößt. Steinhöfel berief sich dabei auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, 12.07.2012 – I ZR 54/11), das feststellt, dass die Werbung eines Ministers für ein einzelnes Unternehmen gegen die Pflicht zur neutralen Amtsführung verstößt.

In Reaktion darauf wurden das Statement und das Bild von Wüst von der Website entfernt. Laut Staatskanzlei NRW steht Wüst weiterhin hinter dem Anliegen von „So Done“, aber das Zitat wurde entfernt, um Missverständnisse zu vermeiden. Habecks Statement ist noch zu sehen, jedoch wurde das offizielle Ministeriums-Foto durch ein privates Foto ersetzt, und er tritt nicht mehr als „Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz“ auf, sondern nur als „Mitglied des Deutschen Bundestags“.

„Er hat schon verloren“ Jurist demaskiert Habeck (Steinhöfel)
Quelle: Youtube

Die Frage, ob Wüst mit dem Statement gegen Amtsvorschriften verstoßen hat, bleibt unbeantwortet. Auch das Unternehmen selbst hat sich bisher nicht geäußert. Steinhöfel zeigte sich zufrieden mit der schnellen Reaktion der Politiker und betonte, dass die Nutzung offizieller Titel für Werbung unzulässig sei. Klick and Listen

Zitat: Rechtsanwalt Joachim Nikolaus Steinhöfel: „Dass sich deutsche Spitzenpolitiker für ein Unternehmen einsetzen, dessen Geschäftsmodell das maschinelle Aufspüren der Äußerungen von Staatsbürgern und deren straf- und zivilrechtliche Verfolgung ist, ist fragwürdig genug. Dass sowohl Habeck als auch Wüst dies aber in rechtswidriger Weise getan und dabei auch noch ihre Amtspflichten verletzt haben, ist vollständig indiskutabel. Dass sich beide innerhalb von 24 Stunden der Abmahnung gebeugt haben, zeigt, dass beide ihren Rechtsverstoß erkannt und eingesehen haben.“ Klick and Listen

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