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Die Nutzung eines Dienstwagen in Altersteilzeit kann variieren

Ralf Schütze/mid /TRD media

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(TRD/MID) Das Vorhandensein eines Dienstwagens erleichtert vieles, auch im privaten Bereich. Doch stellt sich die Frage, was bei Beginn der Altersteilzeit geschieht. Muss man auf diese günstige Alltagshilfe verzichten? Ein Rechtschutzversicherer klärt auf: „Nein, muss man nicht.“ Angestellte, die ihren Dienstwagen ausdrücklich auch für private Zwecke nutzen dürfen, behalten diesen Anspruch auch beim Übergang in die Altersteilzeit – vorausgesetzt, es existiert keine gegenteilige vertragliche Vereinbarung. Playlist: D:TON

Rechtschutz-Experten unterstreichen, dass ein Dienstwagen Teil des Gehalts eines Arbeitnehmers ist und auch bei Beginn einer Teilzeitbeschäftigung gezahlt werden muss. In einem Fallbeispiel musste ein Mitarbeiter, der 35 Jahre lang einen Firmenwagen auch privat nutzen konnte, diesen in der Freistellungsphase der Altersteilzeit abgeben. Er gab das Fahrzeug zurück, forderte jedoch eine Entschädigung von über 21.000 Euro für den Verlust der privaten Nutzung, da der Dienstwagen mit etwa 730 Euro monatlich zum Gehalt zählte. Die Firma wurde zur Zahlung verpflichtet, basierend auf einem Prozent des Listenpreises des Wagens, was etwa 340 Euro monatlich ausmachte. Einen weiteren steuerlichen Zuschlag von 0,03 Prozent des Listenpreises pro Entfernungskilometer gewährte das Gericht jedoch nicht, da der Mitarbeiter den Dienstwagen während der Freistellungsphase nicht für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nutzte (Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Az.: 5 Sa 565/14).

Die rechtliche Lage bezüglich der Nutzung eines Dienstwagens während der Altersteilzeit kann variieren, abhängig von den spezifischen Vereinbarungen im Arbeitsvertrag und der Dienstwagenvereinbarung. Generell gilt, dass Arbeitnehmer während der aktiven Phase der Altersteilzeit weiterhin Anspruch auf den Dienstwagen haben, wenn dieser auch privat genutzt werden darf. In der passiven Phase der Altersteilzeit kann dies jedoch eingeschränkt oder entfallen, je nach den vertraglichen Regelungen.

Es ist wichtig, die individuellen Vereinbarungen und geltenden Arbeitsgesetze zu prüfen, um sicherzustellen, dass die Nutzung des Dienstwagens auch während der Altersteilzeit rechtlich abgesichert ist.

Falls du spezifische Fragen zu deiner Situation hast, wäre es ratsam, einen Anwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren.


https://anwaltauskunft.de/ratgeber/tipps-urteile/altersteilzeit-der-dienstwagen-bleibt

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