(TRD/BNP) Immer häufiger werden Wölfe auf deutschen Straßen gesichtet – und gelegentlich auch überfahren. Doch wer kommt für den Schaden am Fahrzeug auf, wenn es zu einem Zusammenstoß mit dem streng geschützten Tier kommt?
Ein aktueller Fall zeigt die Problematik: Ein Autofahrer kollidierte auf der Autobahn mit einem Wolf. Der Fahrer blieb unverletzt, doch der Sachschaden am Fahrzeug beläuft sich laut Polizei auf rund 6.000 Euro. Die zentrale Frage: Greift die Teilkaskoversicherung?
„Das hängt vom jeweiligen Versicherungsvertrag ab“, erklärt Margareta Bösl, Schadensexpertin bei der Universa Versicherung. Zwar sind Wildschäden grundsätzlich über die Teilkasko abgedeckt, doch die Details variieren – insbesondere bei älteren Policen.
Viele Altverträge beschränken die Leistung auf sogenannte Haarwildarten gemäß Bundesjagdgesetz. Dazu zählen unter anderem Rehe, Wildschweine und Hasen. Der Wolf ist dort jedoch nicht aufgeführt – ebenso wenig wie Haus-, Nutz- oder Federtiere wie Hunde, Schafe oder Vögel. In solchen Fällen bleibt der Fahrzeughalter unter Umständen auf den Kosten sitzen.
Moderne Teilkaskotarife bieten hingegen deutlich mehr Schutz. „Viele neue Verträge leisten mittlerweile bei Zusammenstößen mit allen Tierarten“, so Bösl. Das hat gleich mehrere Vorteile: Zum einen entfällt die oft schwierige Nachweispflicht über die Tierart. Zum anderen sind auch seltene oder nicht jagdrechtlich erfasste Tiere wie Wölfe mitversichert.
Versicherungsexperten raten daher, bestehende Verträge regelmäßig zu prüfen und gegebenenfalls auf leistungsstärkere Tarife umzusteigen. Gerade in Regionen mit wachsender Wolfspopulation kann das sinnvoll sein. Denn auch wenn der Wolf ein geschütztes Wildtier ist – im Straßenverkehr kann er schnell zur Gefahr werden.
Fazit: Wer bei Wildunfällen umfassend abgesichert sein möchte, sollte nicht nur auf die Teilkasko vertrauen, sondern auch auf deren genaue Bedingungen achten. Ein Tarifwechsel kann sich lohnen – nicht nur finanziell, sondern auch für eine unkomplizierte Schadenregulierung.
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