Wo Camper übernachten und frühstücken dürfen

Endlich Herbst-Urlaub: Damit die Reise mit dem Caravan eine sichere Sache ist, sollten vor der Abfahrt unbedingt die Reifen des Anhängers genau geprüft werden. Quellenangabe: © Fendt/TRD-Pressedienst blog news-portal

(TRD/MID) – Wer mit dem Camper auf Achse ist, träumt von der großen Freiheit. Die gibt es allerdings in Deutschland nur in relativ engen Grenzen. Denn auch die Park- und Übernachtungsmöglichkeiten mit Wohnmobilen sind geregelt. Ein bisschen was geht aber trotzdem immer. So sind beispielsweise Übernachtungen am Fahrbahnrand grundsätzlich erlaubt. „Camper brauchen in Deutschland nicht extra einen Stellplatz aufzusuchen“, so ein Versicherungsexperte. „Sie können Ihr Wohnmobil oder Ihren Wohnwagen überall dort parken, wo es laut Straßenverkehrsordnung erlaubt ist, etwa auf einem öffentlichen Parkstreifen.“Zur Gewohnheit darf das allerdings nicht werden, denn nach maximal zehn Stunden ist Schluss. Wer mehrmals hintereinander an derselben Stelle übernachtet oder das Fahrzeug nach einem Ausflug wieder auf demselben öffentlichen Parkstreifen abstellt, muss mit einer Strafe rechnen. Das gilt auch für „richtiges“ Campieren: Wer Tisch, Stühle, Grill oder sogar ein Zelt aufbaut, braucht eine Genehmigung oder muss auf einen Campingplatz ausweichen. Grundsätzlich können Camper laut Versicherungsexperten auch auf Autobahn-Raststätten übernachten. Aber nicht auf Lkw-Parkflächen, die sind Berufskraftfahrern vorbehalten. Oft gibt es in der Nähe von Autobahnen aber private Autohöfe, die nicht so überfüllt sind. In anderen Ländern sind die Regelungen oft ganz anders als in Deutschland. „Häufig ist es strafbar, außerhalb von Campingplätzen zu übernachten“, sagt der Experte. Sein Rat: Sich vor der Fahrt gut über die Gepflogenheiten informieren oder vorsichtshalber immer Campingplätze anfahren.

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 Wo man mit dem Wohnmobil übernachten und frühstücken darf, ist in Deutschland exakt geregelt. Foto: Holzland Jacobsen/ / TRD Pressedienst

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