„ich kaufe Ihr Auto“ – Diese Kärtchen, die man häufig nach Feierabend an der Windschutz- oder Seitenscheibe des Autos findet, sind vielen bekannt. Was jedoch oft unbekannt ist: Es handelt sich um unlautere Werbung der Händler, die mit einem Bußgeld von mindestens 50 Euro geahndet werden kann. Allerdings wird dies laut Rundfunk Berlin Brandenburg (RBB) selten umgesetzt. In Berlin beispielsweise unterbleibt die Sanktion meist, da der Ermittlungsaufwand im Verhältnis zur Personalknappheit der Behörden als unangemessen gilt. Die Händler nutzen Prepaid-Karten, wodurch die aufgedruckten Telefonnummern kaum sicher zurückverfolgt werden können.
Eine erfolgreiche „Verfolgung“ ist daher meist nur möglich, wenn die Verteiler direkt beim Verteilen erwischt werden. Doch auch dann werden meist nur die Ausführenden belangt, nicht die Autohändler selbst, die nicht persönlich die Kärtchen verteilen. Laut RBB werden oft Asylbewerber für diese Aufgabe angeworben, die sich des Unrechts nicht bewusst und oft nicht in der Lage sind, sich zu verständigen.
Ein weiterer Grund für die seltene Verfolgung ist aber vermutlich auch – und das sollte sich jeder angesichts des vorhergehenden Beispiels einmal durch den Kopf gehen lassen -, dass sich die Bürger scheinbar mit dem Visitenkarten-Müll abgefunden haben. Denn Beschwerden bei den Behörden gebe es kaum.
„Eltern haften für ihre Kinder“ in der aktuellen Rechtsprechung
Legalisierung von Cannabis senkt die Hemmschwelle bei Minderjährigen
Was deine Autofarbe über dich aussagt – und warum sie sich im Laufe der Zeit ändert
Leasingrückläufer und andere Autos für den Weiterverkauf digitalisieren
Ist Sex in freier Natur mit diskretem Beobachter noch spannender?
Weltweit können die Parkgebühren bis zu 42 Euro pro Stunde betragen
