Amtsdeutsch
(TRD/MID) Wissen Sie, wenn Sie in einer Quizshow sitzen würden, was Dickstrichketten sind? Wenn nicht, ist das nicht verwunderlich. Denn hinter diesem unsäglichen Wortungetüm verbirgt sich der laut wiehernde Amtsschimmel: Es ist der ehemalige amtsdeutsche Begriff für Zebrastreifen. Die sollen Schwächeren Schutz bieten. Doch wer sich zu sehr darauf verlässt, dass die damit verbundenen Regeln auch von allen eingehalten werden, kann leicht in Gefahr geraten.
„Dass man sich auf diesen Überwegen, an denen Autofahrer ganz besondere Rücksicht auf Fußgänger nehmen sollten, mitunter vorkommen kann wie Freiwild, dürfte dem einen oder anderen nicht fremd sein“, stellen die Experten vom Goslar Institut sehr zutreffend fest.
In den 1950er-Jahren wurden die heutigen Zebrastreifen in Hamburg als Dickstrichketten eingeführt. Ihren aktuellen Namen haben sie nicht vom gestreiften Steppenbewohner. Sondern von einer Initiative des Hamburger Abendblatts: Das vergab „Gutpunkte“ an Autofahrer, die sich an den Fußgängerübergängen besonders rücksichtsvoll verhielten. Sie bekamen einen Zebra-Sticker, den man aufs Auto kleben konnte. Das Zebra stand dabei für die Abkürzung „Zeichen Eines Besonders Rücksichtsvollen Autofahrers“.
Amtlich heißen die Streifen schlicht Fußgängerüberweg (FGÜ) und dienen einer gesicherten Straßenüberquerung. Der Vorrang von Fußgängern im Bereich von Zebrastreifen vor anderen Verkehrsteilnehmern ist in § 26 der Straßenverkehrsordnung (StVO) verankert. Danach dient ein Fußgängerüberweg dem besonderen Schutz von Personen im Straßenverkehr, die zu Fuß unterwegs sind und eine Straße passieren wollen. Um diesen Schutz der „schwächeren“ Verkehrsteilnehmer sicherzustellen, fordert der Gesetzgeber von Kraftfahrern an den FGÜ besondere Aufmerksamkeit und Vorsicht. Wer gegen dieses Gebot verstößt, dem drohen ein Bußgeld und bis zu vier Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister.
Aus gutem Grund warnt aber die Sachverständigen-Organisation Dekra Fußgänger davor, überall davon auszugehen, dass Autofahrer ihnen am Zebrastreifen den Vortritt lassen. Denn obwohl die Hinweisschilder an Zebrastreifen fast überall in Europa gleich aussehen, kann, wer etwa in Italien allzu selbstverständlich den Fuß auf einen Zebrastreifen setzt, sich selbst in Gefahr bringen oder einen Auffahrunfall bei überraschten Autofahrern auslösen.
In Deutschland dagegen müssen Verkehrsteilnehmer schon anhalten, wenn ein Fußgänger oder Rollstuhlfahrer an dieser Stelle erkennbar die Fahrbahn überqueren möchte. Genau besagt die Vorschrift, dass Fahrzeuge nur mit mäßiger Geschwindigkeit an Zebrastreifen heranfahren dürfen und gegebenenfalls bereits zu warten haben, wenn sich Personen dem Überweg nähern. Das bedeutet also im konkreten Einzelfall: Autofahrer müssen schon anhalten, wenn ein Passant nur auf einen solchen Überweg zugeht.
Wer nicht mit mäßiger Geschwindigkeit an einen Fußgängerüberweg heranfährt, den ein Fußgänger passieren will, riskiert laut Bußgeldkatalog eine Strafe von 80 Euro und einen Punkt in Flensburg. Ein Autofahrer darf außerdem erst weiterfahren, nachdem er sich vergewissert hat, dass keine weiteren Personen den Überweg benutzen wollen.
Und das ist noch nicht alles: Kraftfahrer sollen in Stausituationen immer den Fußgängerüberweg freihalten. Zudem ist es untersagt, in seiner Nähe zu überholen. Halten oder Parken auf einem Fußgängerüberweg sowie Parken vor einem Zebrastreifen mit weniger als fünf Meter Abstand kann mindestens 20 beziehungsweise 40 Euro kosten, bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auch mehr.
Noch ein wichtiger Punkt: Viele Radfahrer glauben, sie dürften fahrend einen Zebrastreifen mit dem gleichen Vorrecht überqueren wie Fußgänger oder Rollstuhlfahrer. Weit gefehlt: Der Vorrang gilt nur, wenn die Radler absteigen und das Fahrrad schieben. Denn dann gelten sie als Fußgänger. Verursacht ein fahrender Radfahrer beim Überqueren eines Zebrastreifens einen Unfall, kann ihm dafür eine Mitschuld zugesprochen werden.
© Global Press Nachrichtenagentur und Informationsdienste KG (glp)/ TRD mobil / Redakteur: Rudolf Huber
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Es gibt verschiedene Arten von Fußgängerüberwegen. Hier sind einige der häufigsten:
- Zebrastreifen (Fußgängerüberweg): Dies ist die bekannteste Art. Ein Zebrastreifen ist durch breite weiße Linien auf der Fahrbahn gekennzeichnet und wird oft mit Verkehrszeichen ergänzt. Fußgänger haben Vorrang, wenn sie den Zebrastreifen betreten.
- Fußgängerüberführung: Dies ist eine erhöhte Brücke oder ein Steg, der es Fußgängern ermöglicht, eine Straße sicher zu überqueren, ohne den Verkehr zu beeinträchtigen.
- Fußgängerunterführung: Dies ist ein Tunnel oder eine Passage unter der Straße, die Fußgängern eine sichere Möglichkeit bietet, die Straße zu überqueren.
- Schutzweg (Schutzstreifen): Ein Schutzweg ist ein markierter Bereich auf der Straße, der Fußgängern beim Überqueren hilft. Er kann durch gestrichelte Linien oder farbige Markierungen gekennzeichnet sein.
- Fußgängerampel: Fußgängerampeln sind an Kreuzungen installiert und zeigen an, wann Fußgänger die Straße sicher überqueren können.
Jede dieser Arten hat ihre eigenen Vor- und Nachteile, abhängig von der Verkehrssituation und den örtlichen Gegebenheiten. Es ist wichtig, die Regeln für jeden Fußgängerüberweg zu beachten, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.
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