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Teures Vergnügen: Mit dem Miet- oder Carsharing-Auto auf Knöllchenjagd

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Ein Schnellzahler-Rabatt aufs Knöllchen? Den gibt es - allerdings nicht in Deutschland. Doch wer im Ausland ein Verwarnungs- oder Bußgeld verpasst bekommt, kann damit ordentlich sparen. ADAC / TRD Auto

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(TRD/MID) –  Falsch geparkt, zu schnell gefahren oder mit dem Handy telefoniert: Verkehrsverstöße sind immer ärgerlich und gehen ans Geld. Doch Vorsicht: Wer sich mit einem Miet- oder Carsharing-Wagen nicht an die Regeln hält, muss noch tiefer in die Tasche greifen. Dann fällt nicht nur das Bußgeld an, sondern auch eine Bearbeitungsgebühr des Autovermieters. Und die fällt bisweilen happig aus, wie jetzt eine Umfrage der Verbraucherzentrale NRW bei zehn Verleihfirmen zeigt.

Skurrile Vorschriften für Autofahrer rund um den Globus

Beispiel gefällig? 30 Euro kostet das Parkvergehen, Autoverleiher Sixt verlangt aber weitere 18,50 Euro für den „mitunter erheblichen Arbeits- und Organisationsaufwand“, der bei einer Weitergabe des Strafzettels an den Verursacher entstehen könne. Die Höhe dieser sogenannten „Service-Pauschalen“ schwanken, je nachdem, ob ein Fahrzeug als Mietwagen oder beim Carsharer, ob es im In- oder Ausland geordert wurde. Unterschiede von fünf bis 61 Euro zwischen Berlin, Birmingham und Barcelona entdeckte die Verbraucherzentrale NRW, als sie bei einem Dutzend Unternehmen nachfragte oder bei Avis aufgrund fehlender Auskünfte ins Kleingedruckte schaute.

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Nachgehakt haben die Verbraucherschützer bei insgesamt sechs Mietwagenfirmen (Avis, Buchbinder, Enterprise, Europcar, Hertz und Sixt), vier Carsharern (Cambio, Car2go, Drive-now und Stadtmobil) sowie den Vermittlungsportalen Croove und Drivy. Gefragt wurde nach Bearbeitungsentgelten für Ordnungswidrigkeiten, begangen in Deutschland, Großbritannien, Spanien und Italien. Das Ergebnis: Hierzulande lassen sich Avis und Hertz ihren Verwaltungsaufwand mit 29,75 Euro vergüten.

Noch teurer ist es bei Verstößen im Ausland. In Spanien etwa ist für ein Avis-Gefährt, gemietet über TUI-Cars, 42,35 Euro zu zahlen, in Italien sind es sogar 61 Euro. Zumeist bewegt sich der Zuschlag je nach Land und Firma zwischen 35 und 40 Euro. Enterprise setzt für seinen Weiterleitungs-Service aus Spanien 25 Euro an. Hertz liegt in Großbritannien bei umgerechnet rund 48 Euro.

Günstiger sind die Aufschläge bei den Carsharing-Firmen. So reichen Cambio und Stadtmobil einen Strafzettel im Inland bereits für fünf Euro an Verkehrssünder weiter. Car2go kalkuliert mit 10 Euro und Drive-now mit 18 Euro. Im Ausland bewegen sich diese Gebühren zwischen 10 und 20 Euro.

Höhere Bußgelder für Falschparker und Raser

Doch es gibt auch eine Chance, solchen Extrakosten zu entgehen, erklären die Experten der Verbraucherzentral NRW. Denn wer bemerkt, dass sein Verkehrsverstoß amtlich protokolliert wurde, kann bei den Behörden nachfragen, ob das Knöllchen direkt an seine Adresse geschickt werden kann – ohne den teuren Umweg über den Vermieter. In NRW beispielsweise sind dafür die örtlichen Bußgeldstellen ansprechbar. Ist das Knöllchen schon beim Autoverleiher, bleibt nur die Hoffnung auf Kulanz. Eine allerdings bescheidene Hoffnung. Sixt etwa schreibt klipp und klar: „Gerne nehmen wir Ihre Informationen entgegen. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die Aufwandspauschale dennoch berechnet wird.“


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