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Geschäftsmodell Dropshipping und die Fallstricke beim digitalen Einkauf

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Auch bei Online-Käufen per Direktversand haben Kunden EU-weit ein zweijähriges Gewährleistungsrecht, wenn die Ware mangelhaft ist. Photo by cottonbro on pexels.com / TRD Wirtschaft und Soziales

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(TRD/WID) Wer heutzutage online einkauft, ist sich oft gar nicht bewusst, auf welchen Wegen die Ware ins Haus kommt. Experten warnen deshalb vor Fallstricken, die insbesondere beim so genannten „Dropshipping“ den Kunden erwarten können. Bei dieser Form des Online-Handels sind Online-Shop und Hersteller der Ware unterschiedliche Institutionen. Das wirkt sich zwar oft positiv auf die Preise aus, kann aber bei der Rückgabe der Ware zum kostspieligen Problem werden.

Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen verändern das Einkaufsverhalten

Bei diesem Geschäftsmodell – auch Direktversand genannt – bestellt der Kunde das gewünschte Produkt bei einem Online-Shop im Internet. Der Shop-Betreiber, der das Produkt in der Regel nicht selbst auf Lager hat, nimmt die Bestellung auf, leitet sie an einen Hersteller oder Großhändler weiter und regelt die Abrechnung mit dem Kunden. Nach Auskunft von Experten besteht keine Kennzeichnungspflicht, dass es sich bei der Bestellung um Dropshipping handelt.

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Dadurch, dass Online-Shops bei diesem Geschäftsmodell keine Ware auf Lager haben müssen, genießen Kunden eine größere Auswahl an Produkten und unter Umständen günstigere Preise. Doch die Experten weisen auf die Kehrseite der Medaille hin: Da Online-Shops bei Großhändlern weltweit bestellen, kann das gewünschte Produkt eine weite Reise vor sich haben, bis es beim Kunden ist. Kommt es aus Nicht-EU-Ländern wie beispielsweise den USA, China oder Großbritannien, können Kosten wie etwa Zölle oder andere Einfuhrabgaben fällig werden. Darüber muss der Händler seine Kunden allerdings informieren. Die Experten einer Versicherung weisen auch darauf hin, dass Qualitätsstandards, die in der EU vorgeschrieben sind, nicht für Hersteller gelten, die aus einem Nicht-EU-Land kommen.

Passwörter identifizieren den User

Ist der Schuh zu klein, die Jacke doch nicht die richtige oder der Rasierapparat defekt, haben Kunden natürlich die Möglichkeit, den Vertrag zu widerrufen und die Ware zurückzugeben. Sitzt der Händler in Deutschland oder der EU, gilt ein 14-tägiges Widerrufsrecht ohne Angaben von Gründen. Doch die Experten weisen darauf hin, dass die Rücksendung – geht sie zu Lasten der Kunden – teuer werden und sogar den Produktwert übersteigen kann. Vor allem, wenn sie in ein Land außerhalb der EU zurückgeschickt werden muss.

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Auch bei Online-Käufen per Direktversand haben Kunden EU-weit ein zweijähriges Gewährleistungsrecht, wenn die Ware mangelhaft ist. Ansprüche können dabei gegenüber dem Online-Shop, bei dem der Kauf erfolgte, geltend gemacht werden. Geht das Produkt also kaputt oder kommt bereits defekt an, können sie es umtauschen oder der Händler muss es reparieren. Ist bereits bei der Lieferung der Ware ersichtlich, dass sie durch den Transport beschädigt wurde, können Kunden die Annahme verweigern. Wird das Dilemma erst nach dem Auspacken der Lieferung sichtbar, können sie die Ware auf Kosten des Online-Händlers zurückschicken. Die Experten raten, Beweisfotos zu machen und mitzusenden.

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Wenn die Ware unpünktlich, in minderwertiger Qualität oder gar nicht ankommt, ist das Geld meist trotzdem bereits abgebucht. Eine Rückabwicklung ist meist sehr kompliziert und kostet Nerven. Daher raten die Experten, keinesfalls per Vorkasse zu zahlen. Ist ein Einkauf auf Rechnung nicht möglich, sollte man mit der Kreditkarte oder per Lastschriftverfahren zahlen. So haben Kunden per Chargeback zumindest die Möglichkeit, das Geld zurückbuchen zu lassen. Oder man nutzt einen Zahlungsdienstleister, über den Käufer geschützt sind.

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