Mahlzeit: Wer zahlt im Restaurant, wenn es nicht schmeckt? (TRD/WID) Gäste, die im Restaurant ein ungenießbares Gericht serviert bekommen, können unter Umständen von ihrer Bestellung zurücktreten. Das gilt jedenfalls dann, wenn das Mahl nachweisbar und objektiv, das heißt, nicht nach persönlichem Geschmack, nicht ordentlich zubereitet ist. Einwände dieser Art sind gerechtfertigt, wenn eine Speise etwa … Wer zahlt eigentlich die Rechnung bei ungenießbarem Essen? weiterlesen


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