Baustellenschilder wie "Eltern haften für ihre Kinder" oder "Betreten verboten" allein reichen nicht aus. Die Baustelle muss durch Bauzäune sowie Sicherheitsmaßnahmen so abgesichert sein, dass keine Gefahr für andere Personen ausgehen kann. (TRD/WID) Wer baut, haftet für mögliche Personen- oder Sachschäden auf der Baustelle. Bauherren und Grundstückseigentümer tragen eine Mitverantwortung für den Arbeits- und Gesundheitsschutz … Weiterlesen „Betreten verboten“ reicht auf Baustellen allein nicht aus
Schlagwort: Reparatur und Bauarbeiten
Mit dem Leiterrecht auf Nachbars Grundstück arbeiten
(TRD/WID) So antiquiert die Begriffe auch klingen mögen: Hammerschlags- und Leiterrecht haben im Nachbarschaftsrecht noch heute Bedeutung. Das Hammerschlagsrecht ermöglicht das Betreten des Nachbargrundstücks, um von dort aus Arbeiten an einem Gebäude auf dem eigenen Grundstück auszuführen. Das Leiterrecht beschreibt das Recht, eine Leiter oder ein Gerüst zum gleichen Zweck auf dem nachbarlichen Grundstück aufzustellen. … Weiterlesen Mit dem Leiterrecht auf Nachbars Grundstück arbeiten

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