(TRD/MID) - Zahlreiche VW-Kunden sind nach Bekanntwerden des Abgasskandals vor Gericht gezogen. In einem aktuellen Verfahren (Az. 28 U 232/16) hat das Oberlandesgericht Hamm einen interessanten Fingerzeig geliefert, der Betroffenen gefallen dürfte: Die Abschaltvorrichtung des Fahrzeugmotors könnte als erheblicher Sachmangel zu bewerten sein, so das Gericht, der schließlich auch einen sofortigen Rücktritt vom … Oberlandgericht stärkt VW-Kunden den Rücken weiterlesen


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