(TRD/WID) So antiquiert die Begriffe auch klingen mögen: Hammerschlags- und Leiterrecht haben im Nachbarschaftsrecht noch heute Bedeutung. Das Hammerschlagsrecht ermöglicht das Betreten des Nachbargrundstücks, um von dort aus Arbeiten an einem Gebäude auf dem eigenen Grundstück auszuführen. Das Leiterrecht beschreibt das Recht, eine Leiter oder ein Gerüst zum gleichen Zweck auf dem nachbarlichen Grundstück aufzustellen. … Weiterlesen Mit dem Leiterrecht auf Nachbars Grundstück arbeiten


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