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„Strafbarkeits-Lücke“ bei gefälschten Impfausweisen

Gefälschter Impfausweis

Ein Impfpass sei zwar ein Gesundheitszeugnis, so die Begründung. Die Vorlage sei aber nicht bei einer Behörde, sondern in einer Apotheke erfolgt. Das sei ein privates Unternehmen und nicht in die staatliche Verwaltung eingeordnet. Photo by Markus Winkler on Pexels.com / TRD Recht und Billig

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(TRD/WID) Das Vorlegen eines gefälschten Impfausweises in einer Apotheke ist momentan nicht strafbar. Deshalb kann er auch nicht beschlagnahmt werden. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Landgerichts Osnabrück vom 26. Oktober 2021 (AZ: 3 Qs 38/21), so das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“.

Der Hintergrund: Am 11. Oktober 2021 beantragte die Polizei die gerichtliche Bestätigung der Beschlagnahme eines mutmaßlich gefälschten Impfausweises. Der Beschuldigte hatte das Heftchen in einer Apotheke vorgelegt, um ein digitales Impfzertifikat zu erhalten. Das Amtsgericht Osnabrück lehnte den Antrag allerdings ab. Denn: Das Verhalten des Beschuldigten sei nicht strafbar.

Diese Entscheidung wurde jetzt auch durch das Landgericht Osnabrück bestätigt. Das Gericht ging bei seinem Urteilsspruch von einer „Strafbarkeits-Lücke“ aus.

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Ein Impfpass sei zwar ein Gesundheitszeugnis, so die Begründung. Die Vorlage sei aber nicht bei einer Behörde, sondern in einer Apotheke erfolgt. Das sei ein privates Unternehmen und nicht in die staatliche Verwaltung eingeordnet. Außerdem würden die Regelungen der Urkundenfälschung hier nicht greifen. Und es fehle an einer Strafbarkeit nach dem Impfschutzgesetz. Dieses stelle nur die Taten einer zur Durchführung der Schutzimpfung berechtigten Person unter Strafe, speziell durch den impfenden Arzt.


Aktuell: Lauterbach hat das Produkt Impfstoff die ganze Zeit falsch bewertet.

Der Bundesgesundheitsminister hat zum ersten Mal öffentlich über mögliche Impfschäden informiert. Rechtsanwalt Cäsar-Preller erklärt im Handelsblatt die juristische Brisanz.

https://www.handelsblatt.com/politik/anwalt-im-interview-nebenwirkung-nach-corona-impfung-lauterbach-hat-das-produkt-impfstoff-die-ganze-zeit-falsch-bewertet/28503608.html

Es könnte jetzt zu Amtshaftungsansprüchen gegen die Bundesrepublik Deutschland oder gegen einzelne Bundesländer kommen. Geschädigte könnten somit Schadenersatzleistungen erstreiten.

https://www.welt.de/politik/deutschland/article239901585/Habeck-mit-Corona-infiziert-Baerbock-leidet-noch-immer-unter-Folgen-ihrer-Infektion.html

https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/wo-stecken-die-corona-milliarden-in-der-pharmabranche-18163255.html

https://trd-pressedienst.com/warum-lehnt-die-aerzteschaft-das-impfen-durch-apotheker-ab/

Eine Möglichkeit ließ das Gericht der Exekutive aber doch: Die „Sicherstellung“ eines gefälschten Impfausweises ist möglich. Und zwar, weil die Verwendung eines unechten oder gefälschten Impfausweises in jedem Fall – wegen der bestehenden Ansteckungsgefahr – eine „gegenwärtige Gefahr für die Allgemeinheit“ darstelle. Der Impfausweis dürfe daher auf Grundlage des polizeilichen Gefahrenabwehrrechts sichergestellt werden.
strong>Impfnachweise für Adolf Hitler und Mickey Mouse

Gefälsche Impfzertifikate: Nach wie vor ungeschützte Zertifikatsausstellungsinterfaces zu finden
Vor einigen Tagen tauchten im Netz Impfzertifikate auf, die auf den Namen „Adolf Hitler“ ausgestellt waren. Inzwischen sind zahlreiche weitere Zertifikate aufgetaucht, unter anderem für Spongebob und Mickey Mouse.

Die Mehrzahl dieser Zertifikate sind vom Gesundheitsministerium in Nordmazedonien signiert. Nordmazedonien ist zwar nicht Mitglied der Europäischen Union, allerdings werden die dort ausgestellten Zertifikate in der EU anerkannt. Quelle: https://www.golem.de/news/gefaelsche-impfzertifikate-impfzertifikatsausstellung-ungeschuetzt-im-netz-2111-160735.html?utm_source=pocket-newtab-global-de-DE


Quelle: Youtube


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