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Potenzmittel-Abo statt Testpackung an der Backe

Mann mit freiem Oberkörper streckt Daumen und Finger.

Auch das Produkt selbst hielt nicht das, was es versprach. Der Händler bewarb das Nahrungsergänzungsmittel mit dem Hinweis auf pflanzliche Inhaltsstoffe und Mineralstoffe. Deren besondere Wirkung für die Potenz soll wissenschaftlich allerdings nicht belegt sein. / TRD Handel im Wandel / Photo by Pixabay on  Pexels.com

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Vermeintlich potenzsteigernde Nahrungsergänzungsmittel im Abo

(TRD/MP) Erst hatten wir kein Glück, dann kam noch Pech dazu. Wer kennt ihn nicht, den legendären Satz aus dem Fußballgeschäft?

Inzwischen lässt sich diese erleuchtende Erkenntnis auf viele unliebsame Erlebnisse im Alltag anwenden. Auf das jüngste Beispiel weist jetzt die Verbraucherzentrale hin.

Eine 10-Tage-Testpackung eines vermeintlich potenzsteigernden Nahrungsergänzungsmittels bot die Firma Health Pharm TM GmbH auf ihrer Webseite an und bewarb dieses mit den Worten „sofortige Erektion bei Potenzproblemen“. Doch anstelle des versprochenen Testpakets schloss ein Verbraucher mit dem Klick auf den Button „Jetzt bestellen“ automatisch ein kostenpflichtiges Abonnement über dieses Potenzmittel ab.

„Mit dieser Praxis verstößt der Händler gegen gesetzliche Vorgaben. Denn aus der Formulierung ‚Jetzt bestellen‘ geht nicht hervor, dass sich der Verbraucher durch das Anklicken des Buttons zu einer Zahlung verpflichtet“, erklärt Michele Scherer, Rechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg. Erfolgt ein Online-Kauf über einen Button, ist der Händler gesetzlich verpflichtet, diesen gut lesbar mit den Wörtern „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer anderen eindeutigen Formulierung zu beschriften.

Darüber hinaus verletzte der Händler seine Informationspflichten: Konkrete Informationen zum Abonnement-Vertrag wie der Laufzeit, der Verlängerung und den Kündigungsbedingungen waren erst durch das Anklicken des Links zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einsehbar.

Die Verbraucherzentrale Brandenburg mahnte das Unternehmen aufgrund dieser Verstöße ab. Der Händler erklärte sich daraufhin bereit, das Produkt nicht mehr über das bemängelte Bestellformular zu verkaufen.

Auch das Produkt selbst hält nicht das, was es verspricht. Der Händler bewirbt das Nahrungsergänzungsmittel Viadrol mit dem Hinweis auf pflanzliche Inhaltsstoffe und Mineralstoffe. Deren besondere Wirkung für die Potenz ist wissenschaftlich allerdings nicht belegt.

Auch hier gilt: Erst hatte der Verbraucher kein Glück (wirkungsloses Potenzmittel) und dann kam auch noch Pech dazu (ungewollt ein Abo an der Backe). Und wieder einmal trifft König Fußball keine Schuld.

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Für welches Fleisch sich Verbraucher auch immer entscheiden, wichtig ist, die Hygiene nicht zu vernachlässigen. Dazu gehört besonders, Fleisch gleichmäßig und vollständig in Pfanne, Herd, Backofen oder Grill zu erhitzen. Denn die hier herrschenden Temperaturen von 70 bis 100 Grad machen eventuell anwesenden Viren und Bakterien den Garaus. Vorsichtige können laut NTV das Fleisch auch nur mit Haushaltshandschuhen berühren. Wichtig ist zudem, Besteck, welches mit rohem Fleisch in Berührung gekommen ist, nicht zur Verarbeitung weiterer Lebensmittel zu verwenden. 

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