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NRW verlangt Rückzahlungen: 75.000 Personen könnten betroffen sein.

Die deutlichsten Auswirkungen hat die Coronakrise demnach auf die Autovermieter, deren Zulassungen um 57,4 Prozent zurückgingen.

Die deutlichsten Auswirkungen hatte die Coronakrise demnach auf die Autovermieter, deren Zulassungen um 57,4 Prozent zurückgingen. Photo by Norma Mortenson on Pexels.com

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(TRD/BNP) Es handelt sich um die sogenannte NRW-Soforthilfe 2020, staatliche Unterstützungszahlungen, die während der Corona-Pandemie an kleine Unternehmen, Freiberufler und Solo-Selbstständige in Nordrhein-Westfalen geleistet wurden, um sie in finanziellen Notlagen zu unterstützen.

Die Höhe der Soforthilfe hing damals von der Unternehmensgröße ab:

Bis zu 9.000 Euro für Betriebe bis zu fünf Mitarbeitern.
Bis zu 15.000 Euro für Betriebe mit sechs bis zehn Mitarbeitern.
Bis zu 25.000 Euro für Betriebe mit elf bis fünfzig Mitarbeitern.

NRW-Soforthilfe 2020: Rückmeldeverfahren und mögliche Rückzahlungen

Rund 75.000 Empfänger der NRW-Soforthilfe 2020 erhielten kürzlich eine E-Mail des Landes Nordrhein-Westfalen. Diese E-Mail markiert den Beginn des sogenannten „Rückmeldeverfahrens“, das sicherstellen soll, dass die Mittel zweckgemäß verwendet wurden. Dieses Verfahren könnte für einige Empfänger zu Rückzahlungen führen, falls die Soforthilfe nicht entsprechend den Bedingungen genutzt wurde.

Die Soforthilfe, die während der COVID-19-Pandemie bereitgestellt wurde, sollte kleinen Unternehmen und Selbständigen helfen, ihre wirtschaftlichen Herausforderungen zu bewältigen. Die Empfänger der Soforthilfe sind nun verpflichtet, eine Rückmeldung abzugeben und zu bestätigen, dass sie die erhaltenen Mittel korrekt verwendet haben. Die Frist für diese Rückmeldung endet am 26. Februar 2025.

Empfänger, die ihrer Rückmeldepflicht nicht nachkommen, müssen mit einer vollständigen Rückzahlung der erhaltenen Gelder rechnen. Dies bedeutet, dass das Versäumnis, die Rückmeldung fristgerecht einzureichen, erhebliche finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen kann. Die Landesregierung betont, dass dieses Verfahren notwendig ist, um Missbrauch zu verhindern und sicherzustellen, dass die Hilfsgelder korrekt eingesetzt wurden.

Die betroffenen Empfänger sollten die Anweisungen in der E-Mail sorgfältig befolgen und die erforderlichen Informationen rechtzeitig übermitteln. Das Land Nordrhein-Westfalen stellt sicher, dass alle Rückmeldungen sorgfältig überprüft werden, um festzustellen, ob eine Rückzahlung erforderlich ist.

Dieses Rückmeldeverfahren unterstreicht die Notwendigkeit von Transparenz und Verantwortlichkeit bei der Vergabe öffentlicher Mittel. Es dient dazu, das Vertrauen in staatliche Hilfsprogramme zu stärken und sicherzustellen, dass die Mittel denjenigen zugutekommen, die sie am dringendsten benötigen.

Corona-Soforthilfen: Verwirrung und Rückforderungen in Nordrhein-Westfalen

Recherchen von Helene Fröhmcke: Die Journalistin des WDR erklärte im Deutschlandfunk, dass in Nordrhein-Westfalen zu Beginn der Soforthilfeprogramme der Entschluss gefasst wurde, den Maximalbetrag pauschal auszuzahlen. So bekamen zum Beispiel Friseurinnen mit nur einer Angestellten 9.000 Euro. Ursprünglich war in den FAQs angegeben, dass die Gelder auch zur Deckung des Lebensunterhalts genutzt werden dürfen – diese Information wurde jedoch nach drei Tagen von der Website entfernt. Die Bedingungen änderten sich nach Fröhmckes Angaben 15 Mal innerhalb von zehn Wochen.

Kritik an widersprüchlichen Aussagen: Marion A., eine Friseurin aus Siegburg, die Soforthilfe bezog, kritisierte im Deutschlandfunk Kultur die widersprüchlichen Aussagen des damaligen Bundesfinanzministers und Bundeskanzlers Olaf Scholz. Sie hatte nicht erwartet, dass die Unterstützung zurückgefordert wird, da Scholz die Hilfen als echte Unterstützung und nicht als Darlehen deklariert hatte. Allerdings änderten sich die Bedingungen wöchentlich.

Urteile und Kritik: Im März 2023 urteilte das Oberverwaltungsgericht Münster in drei Pilotverfahren, dass die Rückforderungen unrechtmäßig waren und bemängelte die bundesweite Soforthilfe als „handwerklich offenbar schlecht umgesetzt“. Auch der Bundesrechnungshof kritisierte die unklaren Anspruchsvoraussetzungen. Das Bundeswirtschaftsministerium betonte jedoch, dass die Förderbedingungen vor Beginn der Antragstellung transparent kommuniziert wurden.

Zukunft der Rückforderungen: Personen, bei denen der Verdacht auf unrechtmäßige Zahlungen besteht, wurden zum Teil schon kontaktiert. Der Stand der Rückforderungen unterscheidet sich stark zwischen den Bundesländern. Während Nordrhein-Westfalen bereits eine verhältnismäßig hohe Anzahl an Rückforderungen verschickt hat, haben andere Bundesländer noch nicht damit begonnen. Der Bundesrechnungshof sieht das Risiko, dass die Rückforderungen möglicherweise scheitern könnten.

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