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Im europäischen Ausland gelten für Fahranfänger strengere Regeln

Nicht nur in Deutschland gilt für Fahranfänger ein absolutes Alkoholverbot. Auch in anderen europäischen Ländern gibt es entsprechende Regelungen - und teils horrende Strafen bei Verstößen. Fotos © ADAC  / TRD Blog News-Portal

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(TRD/MID) – In vielen europäischen Ländern gelten für Fahranfänger strenge Regeln für Autofahrer, die ihren Führerschein noch keine drei Jahre lang besitzen. Beispielsweise gilt für die Juniorpiloten ein niedrigeres Tempolimit. In Italien ist zudem Alkohol bei Fahrern unter 21 Jahren – ebenso wie in Deutschland – ganz tabu. Wer seinen Führerschein noch keine drei Jahre hat, darf auf den Schnellstraßen Italiens nur 90 km/h statt der üblichen 110 km/h fahren. Auf Autobahnen sind 100 statt 130 km/h erlaubt, teilt der ADAC mit.In Frankreich dürfen Fahrer in den ersten drei Jahren außerorts nur 80, auf Schnellstraßen 100 und auf Autobahnen 110 km/h fahren. In Kroatien ist sogar bei Autofahrern bis zum Alter von 25 Jahren außerorts schon bei Tempo 80 das Limit erreicht, auf Schnellstraßen liegt es bei 100 und auf Autobahnen bei 120 km/h.

Alkoholisierte Fahranfänger müssen im europäischen Ausland mit teils hohen Bußgeldern rechnen. Wer beispielsweise in Österreich als Fahranfänger in den ersten zwei Jahren nach dem Führerscheinerwerb mit 0,1 Promille erwischt wird, dem droht im Einzelfall als Höchststrafe ein Bußgeld von 2.180 Euro – da bleibt also besser sogar die Schnapspraline auf dem Dessert-Buffet unangetastet.

Bei einem Verstoß gegen die Promillegrenze in Dänemark kann das Bußgeld schlimmstenfalls einen Netto-Monatslohn betragen. In den Niederlanden dürfen junge Fahrer in den ersten fünf Jahren nach Führerscheinerwerb maximal 0,2 Promille im Blut haben. Sonst droht ein Bußgeld von mindestens 300 Euro. Bei einem Verstoß gegen das komplette Alkohol-Verbot in Italien droht Fahrnovizen eine Strafzahlung von mehr als 600 Euro.


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