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Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt in Visa-Fall des Auswärtigen Amts

Leuchtreklame Staatsanwalt

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Die Berliner Staatsanwaltschaft hat ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Rechtsbeugung im Zusammenhang mit der Visa-Erteilung für einen afghanischen Staatsangehörigen eingeleitet. Das Verfahren richtet sich derzeit gegen Unbekannt, betrifft jedoch Vorgänge im Auswärtigen Amt (AA). Dies bestätigte die Behörde nach Hinweisen aus Medienberichten.

Im Zentrum steht der Fall eines Mannes, der unter dem Namen Mohammad G. auftrat und dessen Identität nach Einschätzung der deutschen Botschaft in Islamabad nicht zweifelsfrei feststand. Botschaftsmitarbeiter hatten demnach erhebliche Zweifel an der Echtheit seiner Dokumente und an seiner angegebenen familiären Verbindung nach Deutschland. Trotz dieser Bedenken soll das Auswärtige Amt die Botschaft angewiesen haben, ein Visum zu erteilen.

Ein ehemaliger Mitarbeiter des Bundesinnenministeriums stellte daraufhin Strafanzeige. Er verweist auf sicherheitsrelevante Risiken bei der Aufnahme von Personen mit ungeklärter Identität. Die Staatsanwaltschaft sah einen Anfangsverdacht und leitete ein Ermittlungsverfahren ein.

Der Fall fällt in eine Phase, in der das Auswärtige Amt unter Außenministerin Annalena Baerbock für seine großzügige Praxis bei humanitären Visa und Aufnahmeprogrammen für gefährdete Afghaninnen und Afghanen kritisiert wurde. Das gemeinsam mit dem Bundesinnenministerium gestartete „Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan“ war zuvor wegen Sicherheitsbedenken ausgesetzt worden, nachdem der deutsche Botschafter in Islamabad vor möglichen Missbrauchsstrukturen gewarnt hatte.

Ob die Ministerin selbst über den konkreten Visa-Fall informiert war oder ob Entscheidungen auf Ebene der Fachabteilungen getroffen wurden, ist bislang offen. Die Staatsanwaltschaft prüft, ob sich der Verdacht der Rechtsbeugung gegen konkrete Verantwortliche im Auswärtigen Amt richtet.Playlist: D:TON

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