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Arzttermine per App buchen: Über Service, unverschlüsselten Datenschutz und teils unzureichende Datenschutzerklärungen

Vom Hochladen von Berichten und Befunden sowie sensiblen Patientendaten ist bei den meisten Plattformen abzuraten. © Albina Gavrilovic / GettyImages / TRD Media

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(TRD/MP) Plattformen, die eine Terminvereinbarung bei der Arztsuche online regeln, erscheinen Patienten oft wie ein praktischer Service. Ein Rechtsschutzversicherer klärt über Doctolib & Co. auf und mahnt dabei auch zur Vorsicht.

Worum genau geht es bei Online-Portalen
Tobias Klingelhöfer: Ein Vorteil dieser Online-Dienste, wie Doctolib und anderer Anbieter wie etwa Jameda, Samedi oder Doctena, ist die Verfügbarkeit freier Termine. Da der Service auch als App verfügbar ist, die auf das Smartphone geladen werden kann, ist der Prozess sehr vereinfacht. Die Plattformen bieten jedoch mehr als nur Terminbuchungen. Unterlagen können hochgeladen werden, um Ärzten einen vorzeitigen Einblick zu gewähren und den Austausch mit Kollegen zu erleichtern. Rezepte können angefordert, Informationen über Ärzte eingeholt, Termine erinnert und ärztliche Dienstleistungen bewertet werden. Dies alles soll die Interaktion zwischen Arzt und Patient vereinfachen.

Was sind dabei die Nachteile für den Patienten?
Tobias Klingelhöfer: Das Hauptproblem liegt auf der Hand. Leider gehen die Portale mit den sensiblen Daten des Patienten nicht immer entsprechend sensibel um. So wird bei manchen Portalen der Termin nicht nur über den Namen vereinbart, sondern setzt eine Registrierung im Portal voraus. Dabei werden bereits gleich das Geburtsdatum, E-Mail-Adresse und Telefonnummer abgespeichert, zum Teil ohne jede Verschlüsselung. In Zusammenhang mit dem gewählten Fachgebiet des Arztes bildet sich so schon ein Profil aus Nutzerdaten. Was den meisten aber nicht klar ist: Mit der Registrierung auf einem Portal gehen sie einen Vertrag mit dem Anbieter ein, der diesem unter Umständen sehr viele Rechte einräumt.

Wonach entscheiden Ärzte, ob sie die Nutzung der Portale anbieten?
Tobias Klingelhöfer: Während die Ärzte selbst in ihren Praxen gesetzlich dazu verpflichtet sind, hohe Standards einzuhalten, stoßen sie bei den Plattformen auf weniger weitreichende Sicherheit und teils unzureichende Datenschutzerklärungen. Abgesehen von ethischen Grundsätzen können sie sich, sobald sie selbst die Nutzung der Portale für ihre Patienten anbieten, nicht von der Verantwortung freisprechen. Vielmehr hängen sie ab dem Moment, in dem sie sich als Praxis registrieren, tief mit in dem System. Selbst wenn sie selbst keine Informationen über ihren Patienten einstellen, erhalten sie aber zwangsweise Zugang zu allem, was der Patient selbst hochgeladen hat. Und damit sind sie laut der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) auch Auftragsverarbeiter und verpflichtet, Schutzgarantien abzugeben, die sie in diesem Moment eigentlich gar nicht mehr leisten können, weil sie nicht in ihrer Hand liegen. Rein rechtlich tatsächlich eine heikle Situation.

Was würden Sie Patienten raten?
Tobias Klingelhöfer: Das A und O ist bei fast jedem Besuch im Internet das eigene Bewusstsein dafür, dass wir immer Daten preisgeben und Nutzungsrechte abgeben; dies gilt vor allem aber bei der Nutzung von Plattformen, die eine Registrierung verlangen. Erst recht, wenn es sich um den eigenen Gesundheitszustand dreht, ist Vorsicht geboten. Vom Hochladen von Berichten und Befunden ebenso wie vom Nachrichtenaustausch sensibler Themen ist bei den meisten Plattformen definitiv abzuraten, wenn man Wert auf Datenschutz legt. Dieser ist aktuell nicht überall durchgehend gewährleistet.

© Global Press Nachrichtenagentur und Informationsdienste KG (glp)/ TRD Digital und Technik / Redakteur: Solveig Grewe

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