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Ärger mit Gebühren bei Ticketkauf

Der Anbieter wirbt bereits für sein Angebot: Kritiker sprechen wegen der Bevorzugung von einzelnen Partnern von einer Verzerrung des Wettbewerbs und gehen davon aus, dass die Konkurrenz in Kürze nachziehen wird. Politiker fordern, dass die Bundesnetzagentur das neue Angebot genau unter die Lupe nehmen solle.  Foto Telekom /TRD digital und technik

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(TRD/CID) Wer schon einmal im Internet Eintrittskarten für eine Veranstaltung gekauft hat, musste unter Umständen auch schon intransparente Gebühren auf den Ticketpreis draufzahlen, obwohl kein Versand nötig war. Das kritisieren auch Verbraucherschützer.

Genauer geht es um eine Gebühr, die manchmal erhoben wird, wenn der Kunde sich beim Kaufprozess für die Option entscheidet, sein Ticket selbst auszudrucken. Verbraucherschützer sind mit ihrer Kritik, diese Servicegebühr sei unzulässig, da keine tatsächlichen Kosten damit gedeckt würden, bereits vor Gericht gezogen.

Wie Rechtschutz-Experten nun darlegen, gab das Landgericht Bremen der klagenden Verbraucherzentrale recht. Auch in nächster Instanz hat das Oberlandesgericht Bremen dieses Urteil bestätigt. Der Rechtsstreit soll aber in Revision gehen und ist daher noch nicht rechtskräftig (OLG Bremen, Az.: 5 U 16/16).

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