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TRD-Mobil: Unfälle mit Wildtieren können vorausschauend fahren oft vermieden werden

Bitte das Schild beachten: Ein Wildwechsel kann für Autofahrer gefährlich werden. © Dekra/TRD mobil

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(TRD/MID) In der Herbstzeit werden die Tage kürzer und die Dämmerung setzt früher ein. Besonders in der Dämmerung ereignen sich viele Wildunfälle, was die Gefahr auf Straßen nahe Wäldern oder Feldern erhöht. Die Versicherung HUK-Coburg bietet Autofahrern nützliche Tipps.

Durch vorausschauendes Fahren können viele Unfälle vermieden werden. Dies bedeutet, die Straßenränder im Blick zu behalten und stets bremsbereit zu sein. Wildtiere erscheinen oft plötzlich und in Gruppen, nicht einzeln. Für Schnellfahrer besteht kaum eine Chance zu reagieren. Es ist ebenso wichtig, sofort das Fernlicht auszuschalten und zu hupen.

Was ist zu tun, wenn es dennoch zu einem Unfall kommt? HUK-Coburg empfiehlt: Warnblinklicht einschalten, Warnweste anlegen, die Unfallstelle mit einem Warndreieck absichern und die Polizei rufen. In den meisten Bundesländern ist dies sowieso Pflicht.

Wer zahlt, wenn ein Autofahrer einen Wolf überfährt?

Die Polizei benachrichtigt den zuständigen Jäger, dokumentiert den Unfall und stellt eine Bescheinigung für den Wildunfall aus. Diese wird benötigt, wenn der Schaden 1.000 Euro übersteigt, was meistens der Fall ist. Laut HUK-Coburg beläuft sich ein durchschnittlicher Wildschaden auf etwa 3.300 Euro.

Jährlich gibt es nach Angaben des Deutschen Jagdverbands über 200.000 unerwünschte Zusammenstöße zwischen Fahrzeugen und Wild in Deutschland. Für Schäden, die durch Zusammenstöße mit jeglichen Tieren entstehen, kommt die Teilkaskoversicherung auf. Für Vollkaskoversicherte ist wichtig: Obwohl die Vollkasko eine Teilkasko beinhaltet, beeinflusst ein Wildschaden den Schadenfreiheitsrabatt der Vollkasko nicht.

Häufig kommt es jedoch zu keiner direkten Kollision mit dem Tier, sondern der Fahrer erschrickt und reißt das Lenkrad herum. Ein weiteres Unfallszenario ist das bewusste Ausweichen des Fahrers, um einen größeren Schaden zu verhindern. Auch in solchen Fällen übernimmt die Teilkaskoversicherung die Kosten. Gemäß der aktuellen Rechtsprechung

© Global Press Nachrichtenagentur und Informationsdienste KG (glp)/ trd mobil/ Redakteur: Solveig Grewe

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