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Wenn Sprache zur Dienstanweisung wird: Der BSH‑Fall im Fokus

Illustration eines blauen Parkplatzschildes mit der Aufschrift "Reporter:in"

Foto: Stockpack Adobe7TRD Pressedienst

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TRD Pressedienst – Kommentar

Die Berufungsverhandlung in Hamburg entscheidet, wie weit Behörden bei sprachlichen Vorgaben gehen dürfen.

Die anstehende Berufungsverhandlung vor dem Landesarbeitsgericht Hamburg zeigt erneut, wie tief die Debatte um Gendersprache in den Arbeitsalltag eingreift. Eine Mitarbeiterin des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hatte sich geweigert, ein sicherheitsrelevantes Dokument in gendersensibler Sprache zu verfassen – und wurde dafür abgemahnt und gekündigt. Die erste Instanz erklärte diese Maßnahmen für unwirksam. Nun wird der Fall erneut geprüft.

Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens bleibt ein Punkt zentral:
In Deutschland existiert keine gesetzliche Verpflichtung zur Verwendung von Gendersprache.

Weder Behörden noch Arbeitgeber können Beschäftigte einseitig dazu zwingen, sprachliche Sonderformen zu verwenden, die über das allgemein anerkannte Standardhochdeutsch hinausgehen.

Für viele Menschen – und dazu zähle ich mich – ist Sprache ein Werkzeug der Verständlichkeit. Ich bin mit dem Duden aufgewachsen. Für mich ist er kein politisches Instrument, sondern ein neutraler Referenzrahmen. Er schafft Orientierung, Einheitlichkeit und Verlässlichkeit. Genau diese Eigenschaften gehen verloren, wenn Sprache zu einem Experimentierfeld wird, in dem individuelle Vorlieben über gemeinsame Standards gestellt werden.

Der Hamburger Fall zeigt, wie wichtig es ist, dass öffentliche Einrichtungen klare, nachvollziehbare und rechtlich belastbare Vorgaben machen. Wenn solche Regeln fehlen, entsteht Unsicherheit – und im schlimmsten Fall ein Klima, in dem Beschäftigte unter Druck geraten, sprachliche Formen zu übernehmen, die sie weder für notwendig noch für sinnvoll halten.

Gendersprache mag für manche ein Ausdruck von Haltung sein. Für andere ist sie ein Bruch mit gewachsenen Strukturen. Entscheidend ist: Sprachliche Freiheit bedeutet auch die Freiheit, nicht zu gendern.

Das Landesarbeitsgericht Hamburg wird nun klären müssen, wie weit Behörden gehen dürfen, wenn es um interne Sprachregelungen geht. Die Entscheidung wird weit über diesen Einzelfall hinaus Bedeutung haben – für den öffentlichen Dienst, für Unternehmen und für alle, die Sprache als gemeinsames Fundament verstehen.

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