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Wenn Knöllchen rechtswidrig sind

Knöllchen hinterm Scheibenwischer.

Parkplatzsuche kann eine anstrengende Aufgabe sein. © CosmosDirekt/ TRD mobil

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(TRD/MID) Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass Strafzettel, die von privaten Dienstleistern ausgestellt werden, rechtswidrig sind.

Der Fall, der verhandelt wurde, datiert aus dem Mai 2017. Seitdem war es üblich, dass private Dienstleister in Frankfurt am Main das Ausstellen von Strafzetteln für Falschparker übernahmen. Im Jahr 2018 wurden allein über 700.000 Parkverstöße registriert, die Strafen in Höhe von über zehn Millionen Euro nach sich zogen. Aktuelle Zahlen für 2019 waren zum Zeitpunkt der Verhandlung noch nicht verfügbar.

Das Gericht stellte fest, dass durch diese Praxis der irreführende Anschein von Rechtsstaatlichkeit erweckt wurde, um den Eindruck offizieller polizeilicher Maßnahmen zu erzeugen. In Wirklichkeit wurden diese Maßnahmen jedoch von einem privaten Unternehmen durchgeführt, das sich durch die erhobenen Verwarnungsgelder selbst finanzierte.

Betroffene haben nun die Möglichkeit, ihr Geld zurückzufordern, sofern sie den entsprechenden Nachweis erbringen können. Dazu benötigen sie beispielsweise den Strafzettel selbst, das Aktenzeichen oder einen Überweisungsbeleg, wie „hessenschau.de“ berichtet.

Das OLG Frankfurt ist nach eigenen Angaben bundesweit das erste OLG, das sich mit der Frage der Zulässigkeit des Einsatzes privater Dienstleister in der Überwachung des ruhenden Verkehrs befasst.

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