(TRD/CID) Die „Abmahnwelle“ ist vor Jahren über die deutschen Internetnutzer geschwappt. Immer wieder versuchen Betrüger im gleichen Stil gefälschte Abmahnungen an Benutzer zu schicken und verstecken in den leeren Forderungen echte Viren und Trojaner. Bei scharf formulierten Betreffzeilen sollten Verbraucher also immer einen kühlen Kopf bewahren. Aktuell warnt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) vor Fake-Abmahnungen, in denen eine Urheberrechtsverletzung und die Bildbearbeitungssoftware Adobe Photoshop genannt werden.
Vielen Nutzern sind entweder die Software oder der Hersteller ein Begriff, was die Hemmschwelle senkt, die Mail samt Anhang zu öffnen. Getarnt sind die Betrugsversuche als „echte“ Anwaltsschreiben und fordern bis zu 4.000 Euro von den Empfängern.
Nutzer können aber beruhigt aufatmen, denn abgesehen davon, dass im Normalfall gar keine Urheberrechtsverletzung (etwa durch Filesharing) vorliegt, werden legitime Abmahnungen nicht auf elektronischem Wege versandt. „Abmahnungen für Urheberrechtsverletzungen werden von Anwaltskanzleien allein aus Gründen der Rechtssicherheit niemals ausschließlich per E-Mail, sondern immer per Post verschickt“, so Maximilian Heitkämper, Referent Recht im Marktwächter-Team der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Da dies nicht jedem bekannt ist, warnen wir Verbraucher, hier nicht in die Falle zu tappen. Verbraucher, die vorschnell handelten und den Betrügern bereits ins Netz gegangen sind, erhalten Rat bei den Verbraucherzentralen.
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