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Verkehrsregeln auf Parkplätzen und das Einfädeln auf der Autobahn

Stadtverkerkehr in der Weihnachtszeit

Städte mit Weihnachtsmärkten beflügeln in der Adventszeit den Tourismus. Zu den Folgen gehören auch Verkehrsstaus. © ShenXin / pixabay.com / TRD mobil

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(TRD/MID) Das Reißverschlussverfahren bewährt sich im Stadtverkehr und auf der Autobahn. Doch auf dem Beschleunigungs-Fahrstreifen zum Einfädeln auf die Autobahn hat dieses Verfahren nichts zu suchen. Der TÜV Rheinland erinnert an den Vorrang des fließenden Verkehrs.

Kraftfahrer müssen in jedem Fall dem fließenden Verkehr Vorrang gewähren und notfalls anhalten, um dann mit dem erforderlichen Sicherheitsabstand auf die rechte Fahrspur zu wechseln“, betont ein Kraftfahrtexperte beim TÜV Rheinland: „Bei Auffahren auf die Autobahn gilt nicht das Reißverschlussverfahren. Das greift nur dann, wenn zwei oder mehrere Fahrspuren etwa wegen eines Hindernisses zusammengeführt werden.“ Das Befahren des Standstreifens als verlängerte Beschleunigungsspur ist grundsätzlich verboten.

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Um sicher auf die Autobahn zu gelangen, den linken Blinker setzen, zügig beschleunigen, den fließenden Verkehr in den Rückspiegeln und schließlich per Schulterblick beobachten und dann mit ausreichend Abstand auf die rechte Spur fahren“, lautet der Experten-Rat. „Auf keinen Fall mit Gewalt zwischen zwei Fahrzeuge drängeln!“ Das bringe einen selbst und andere in Gefahr. Übrigens: Auf der Beschleunigungsspur darf schneller gefahren werden als auf dem rechten Fahrstreifen.

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Andere Verkehrsteilnehmer können bei Auffahrmanövern – insbesondere von langsamen Fahrzeugen wie schwer beladenen Lkw – die Geschwindigkeit reduzieren oder nach links ausweichen, sofern das der fließende Verkehr gefahrlos zulässt. „Nach dem Einfädeln aus Sicherheitsgründen zunächst auf der rechten Spur weiterfahren und nicht direkt nach links ausscheren. Auch hier gilt: Erst wenn sich im Rückspiegel eine ausreichend große Lücke ergibt, die Fahrspur wechseln“, so Rechtien.

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Verkehrsregeln auf Parkplätzen
(TRD/MID) Dass in Parkhäusern und auf Parkplätzen die Straßenverkehrsordnung gilt, ist meist durch ein separates Schild kenntlich gemacht. Doch manche Regeln gelten nur eingeschränkt. Beispielsweise gehe damit nicht automatisch einher, dass Autofahrer ‚rechts vor links‘ befolgen müssen, sagt Anka Jost, Kfz-Verkehrsexpertin bei einer Direktversicherung. „Das Vorfahrtsrecht besteht auf Parkplätzen nur, wenn die Fahrspuren eindeutig festgelegt und markiert sind und so Straßencharakter haben.

Ist der Parkplatz nur eine große freie Fläche mit markierten Parkbuchten, gelten die Vorfahrtsregeln nicht. Erst wenn richtige Straßen eingezeichnet sind, greifen auch wieder die Vorfahrtsregeln. Ein Beispiel dafür sind Verbindungen zwischen mehreren Parkplätzen mit Straßenmarkierungen oder baulicher Abgrenzung, etwa mit Bordsteinen. „Auf jedem Parkplatz gilt jedoch die wichtigste Verkehrsregel: An das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme sollten sich Autofahrer unbedingt halten“, so die Verkehrsexpertin.

Das bedeutet: Schrittgeschwindigkeit fahren, ständig bremsbereit sein und auf ein- und ausparkende Fahrzeuge achten. Wer das außer Acht lässt, könnte bei einem Zusammenstoß für den Schaden aufkommen müssen oder eine Teilschuld bekommen – egal, ob er von rechts oder links gekommen ist.

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