Wer wertvolle Gegenstände in seiner Wohnung verwahrt, sollte sich der Bedingungen seiner Hausratversicherung bewusst sein. Das Landgericht Münster (Aktenzeichen 115 O 23/24) entschied in einem aktuellen Fall, dass eine grob fahrlässige Verwahrung von Schmuck zu einer kompletten Leistungskürzung führen kann.
Hintergrund des Falls
Ein Wohnungsbesitzer hatte während einer mehrmonatigen Abwesenheit seine Wohnung untervermietet und bewahrte wertvollen Schmuck in einem einfach verschlossenen Schrank auf. Während der Mietzeit wurde eingebrochen und der Schmuck gestohlen. Die Versicherung verweigerte die Erstattung mit Verweis auf eine grob fahrlässige Gefahrenerhöhung.
Was bedeutet grobe Fahrlässigkeit?
Nach deutschem Recht liegt grobe Fahrlässigkeit vor, wenn jemand die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerwiegender Weise verletzt und dabei offensichtliche Risiken ignoriert. 🔹 Beispiel: Ein Autofahrer überfährt bei schlechter Sicht eine rote Ampel. 🔹 Abgrenzung: Einfache Fahrlässigkeit liegt vor, wenn jemand einen Schaden durch Unachtsamkeit verursacht, aber nicht gravierend gegen Sorgfaltspflichten verstößt.
Gerichtsurteil und Folgen
Das Gericht stellte fest, dass die Sorgfaltspflichten in besonders schwerwiegender Weise verletzt wurden. Ein leicht gesicherter Schrank sei keine angemessene Aufbewahrung für Wertgegenstände über eine längere Abwesenheit hinweg. 👉 Die Versicherung kann ihre Leistung um 100 Prozent kürzen.
Praxistipp für Versicherte
Versicherte sollten sich bewusst sein, dass unzureichende Sicherheitsmaßnahmen den Schutz ihrer Policen gefährden können. Wertgegenstände sollten stets in einem sicheren Tresor oder Bankschließfach verwahrt werden, insbesondere während längerer Abwesenheiten.
Quelle: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS), Infodienst Recht und Steuern
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