(TRD/WID) Ein Unfall auf dem Weg zu einem Bewerbungsgespräch kann bereits als Arbeitsunfall gewertet werden. Deswegen gilt in dem Fall auch der Versicherungsschutz. Das Landessozialgericht Baden-Württemberg urteilte jetzt in einem Streitfall.
Ein arbeitsloser Mann wurde vom Arbeitsamt zu einem Bewerbungsgespräch vermittelt. Auf dem Weg dorthin wurde er mit seinem Fahrrad in einen Unfall verwickelt und schwer verletzt. Das hatte zur Folge, dass er in ein Pflegeheim musste mit der Einstufung Pflegestufe III. Für die anfallenden Kosten sollte die gesetzliche Unfallversicherung aufkommen, aber diese weigerte sich. Zu Unrecht, wie das Gericht entschied.
Schon eine erste Kontaktaufnahme zwischen Bewerber und möglichem Arbeitgeber sowie eine darauffolgende Einladung zum Bewerbungsgespräch sind als Teil eines Vermittlungsvorschlages zu betrachten, so Rechtsexperten. Also greife der Versicherungsschutz auch für Bewerbungsgespräche, die für eine Anstellung ja die Voraussetzung sind (LSG Baden-Württemberg, Az.: L 1 U 5238/14).
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