(TRD/MID) Auf hoher See gelten manchmal andere Gesetze. Das gilt auch beim Versicherungsschutz. Denn Krankenkassen befinden sich auf diesem Gebiet auf Schlingerkurs. Wer während der Kreuzfahrt ernsthaft erkrankt und dann zum Bordarzt muss, sollte wissen: Beim Versicherungsschutz auf dem Schiff kommt es nicht darauf an, in welchem Land man unterwegs ist, sondern in welchem Heimathafen das Schiff registriert ist.
Viele Schiffe fahren nicht unter europäischer Flagge. „Eine private Auslandskrankenversicherung ist in jedem Fall sinnvoll“, erklären die Versicherungsprofis der DVAG. „Sie deckt alle Eventualitäten ab, auch einen teuren Rücktransport per Helikopter ans Festland.“ Kostspielige Behandlungen an Bord, die oft privat abgerechnet werden, und der Rücktransport an Land oder ins Heimatland seien bei der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen.
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