Betrüger lauern in den größten WebShops
(TRD/CID) – Online-Shops sind oft bequem und einfach. Nicht nur für Käufer und Verkäufer, sondern auch für Betrüger. Die Verbraucherzentrale NRW kritisiert die schiere Menge an Betrugsfällen über Amazons Marketplace, wo private Verkäufer das Verkaufsportal mitbenutzen. Die Verbraucherschützer fordern von Amazon bessere Aufklärung. Eine bekannte Masche der Betrüger besteht darin, Produkte zu niedrigen Preisen einzustellen, die dann beim Kauf über das Portal allerdings schon nicht mehr verfügbar sind. Wenn Kunden sich dann bei den Händlern nach der Verfügbarkeit erkundigen, sind sie den Gaunern schon fast auf den Leim gegangen. Nach einer kurzen Kontaktaufnahme kann es schnell zu einer gefälschten Amazon-Bestellbestätigung kommen. Die Zahlart erfolgt – anders als bei Amazon – per Vorkasse auf ein Auslandskonto. Spätestens ab diesem Zeitpunkt sollten alle Alarmglocken läuten, denn ein Produkt erhalten Kunden auf diesem Weg in keinem Fall. Um Betrugsfälle dieser Art zu vermeiden, raten die Verbraucherschützer Käufe nur über die Amazon-Website abzuwickeln und niemals die Ware beim Verkäufer direkt zu bezahlen.
Vom Airport in die Stadt: Hier haben Reisende kurze Transfer-Zeiten
Roboter-Vogel erobert die Lüfte
Der Besuch in Weeze (Flughafen Düsseldorf III) war ein historischer Schritt für den Robird und unser Unternehmen. Mit unseren Robirds und Drohnen sind wir schon vielerorts im Einsatz, aber auf einem Flughafen waren wir bisher nicht“, so Erfinder Nico Nijenhuis, der sein Projekt bereits in weiteren Ländern etablieren möchte.
Chatten am Arbeitsplatz – Wer am Arbeitsplatz privat im Netz surft, riskiert im schlimmsten Fall die Kündigung.
Ohne die ausdrückliche Erlaubnis der privaten Benutzung ist es generell nicht gestattet, am Arbeitsplatz das Internet für private Zwecke zu nutzen. Ein Verstoß gegen dieses Verbot, insbesondere wenn die Nutzung explizit untersagt ist, kann in der fristlosen Kündigung enden. In einem spezifischen Fall hat sich ein Arbeitnehmer die Freiheit genommen, trotz Verbots über seinen Arbeitsplatz mit seiner Verlobten zu chatten. Das Nachrichtensystem der Firma diente dabei aber eigentlich der Kommunikation mit Kunden.
Als der Arbeitgeber die Protokolle der Anwendung kontrollierte, fiel ihm der Verstoß auf und sprach die Kündigung aus. Dagegen wollte der Gekündigte klagen, jedoch ohne Erfolg. Sein Argument, seine Persönlichkeitsrechte wären verletzt worden, ließ das Gericht nicht gelten. Schließlich hätte es im System gar keine persönlichen Informationen geben dürfen (Az.: 61496/08). Dabei handelt es sich, so Rechtschutz-Experten, um einen Sonderfall. Herkömmliche E-Mail-Accounts unterliegen nämlich, wie Briefe, tatsächlich dem Persönlichkeitsrecht und dürfen vom Arbeitgeber nicht kontrolliert werden. Die Regelung kann aber kurzzeitig ausgehebelt werden, wenn der konkrete Verdacht einer Straftat besteht.
https://ecomento.de/2022/10/06/elektroauto-hybridauto-zulassungen-september-2022/
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Quelle: tagesschau.de