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Finanzämter beurteilen Gemeinnützigkeit unterschiedlich

Grafik: TRD/Media Quelle Pro Causa

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(TRD/WID) Das geht aus einer neuen Studie hervor. In Auftrag gegeben hat sie die „Allianz für Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, ein Zusammenschluss von über 80 gemeinnützigen Organisationen. Das Magazin „WirtschaftsWoche“ hat die Ergebnisse bereits vorliegen.

Im Sommer 2017 hatte der Verein über 400 Finanzämter in Deutschland angeschrieben und ihnen drei konstruierte Satzungen von fiktiven Vereinen vorgelegt, mit der Bitte, diese als Vereine mit gemeinnützigem Zweck anzuerkennen. Das Ergebnis: Je nach Fall stimmten zwischen 40 und 70 Prozent der Finanzämter zu. „Die empirische Studie“, schreiben die Autoren, „bestätigte die Erfahrung aus den Einzelfällen: Identische Fälle werden von den Finanzämtern ausgesprochen unterschiedlich bewertet.“

Die „Allianz für Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, die sich auch für die globalisierungskritische Attac einsetzt, die derzeit vor dem Bundesfinanzhof um ihre Gemeinnützigkeit ringt, fordert deshalb Rechtssicherheit. „Wären Abgabenordnung und Anwendungserlass eindeutig, wäre zu erwarten gewesen, dass mindestens 90 Prozent der Finanzämter zum gleichen Ergebnis kommen“, so die Autoren. Die festgestellte Ungleichbehandlung aber führe zu Rechtsunsicherheit.

Immer wieder stritten in den vergangenen Jahren Vereine, Stiftungen und NGO’s um ihren Status als gemeinnützige Organisationen. Die lokalen Finanzämter, die die Aktivitäten prüfen, stören sich mutmaßlich an den politischen Zielen, die Organisationen wie Attac oder der BUND in Hamburg verfolgen. Auch die Vermischung von gemeinnützigen und gewerblichen Zielen wie beim ADAC oder dem Deutschen-Fußball-Bund DFB ist immer wieder Thema. Das Bundesfinanzministerium wollte die Ergebnisse der nun vorgelegten Studie nicht kommentieren, schreibt die „WirtschaftsWoche“.

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