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Das Saisonkennzeichen beeinflusst die Versicherungseinstufung

Deutsches Saisonkennzeichen mit Gültigkeitsdauer vom 01. März bis 30. November eines jeden Jahres

Deutsches Saisonkennzeichen mit Gültigkeitsdauer vom 01. März bis 30. November eines jeden Jahres

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(TRD/MID)Mit einem Saisonkennzeichen für Autos oder Motorräder können Halter im Vergleich zu einem ganzjährigen Kennzeichen jährlich mehrere hundert Euro einsparen. Diese Möglichkeit wurde bereits von etwa 2,2 Millionen Fahrzeughaltern genutzt. Es ist jedoch zu beachten, dass die Dauer der Gültigkeit – zwischen einem und elf Monaten – die Versicherungseinstufung beeinflusst. Ein Fahrzeug muss mindestens 180 Tage im Jahr angemeldet sein, damit der Halter im schadenfreien Jahr in eine bessere Schadenfreiheitsklasse eingestuft wird, so ein Versicherer.

Weniger bekannt ist, dass ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen auch während der Ruhephase haftpflicht- und kaskoversichert bleibt. Dies ist besonders wichtig, falls das Fahrzeug während seiner Teilzeitnutzung, beispielsweise aus dem Winterlager, entwendet wird. Für anstehende Haupt- oder Abgasuntersuchungen muss das Fahrzeug seinen sicheren Stellplatz nicht verlassen: „Liegen die Untersuchungen in der Ruhephase, reicht es aus, sich im ersten Monat der Wiederinbetriebnahme um die neuen Prüfplaketten zu kümmern“, erklärt der Versicherer.

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