(TRD/MID) – Sommerzeit ist Reisezeit. Doch auch auf dem Weg in den Urlaub kann es zu unvorhergesehenen Zwischenfällen kommen. Ein Verkehrsunfall im Ausland stellt Betroffene oft vor zusätzliche Herausforderungen. Wer vorbereitet ist, kann Stress und Verzögerungen minimieren.
In vielen europäischen Ländern ist das Tragen einer Warnweste beim Verlassen des Fahrzeugs Pflicht. Die Bußgelder bei Verstößen variieren stark – von 14 Euro bis zu mehreren hundert Euro. Empfehlenswert ist daher, für jeden Fahrzeuginsassen eine Weste griffbereit im Fahrzeug zu haben. Auch das Warndreieck sollte korrekt und gut sichtbar aufgestellt werden, insbesondere bei Unfällen in Kurven oder vor Kuppen.
Einige Länder, darunter Polen und Rumänien, verlangen die sofortige Benachrichtigung der Polizei – unabhängig vom Schadensausmaß. Ein Anruf bei der örtlichen Polizei ist daher in jedem Fall ratsam. Zusätzlich sollte ein Unfallbericht ausgefüllt werden. Der Europäische Unfallbericht, erhältlich bei der Kfz-Versicherung, bietet eine strukturierte Erfassung aller relevanten Daten. In Ländern wie Frankreich hat dieser Bericht eine besonders hohe rechtliche Bedeutung – eine Unterschrift gilt dort als verbindliche Anerkennung des Inhalts.
Die Schadenregulierung erfolgt im Ausland nach nationalem Recht. Leistungen wie Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten sind nicht überall selbstverständlich. Eine Ausland-Schadenschutz-Versicherung kann hier Abhilfe schaffen: Sie garantiert eine Schadenregulierung nach deutschem Standard durch den eigenen Versicherer.
Ob die Reparatur vor Ort oder zu Hause erfolgen soll, hängt von der Situation ab. Schutzbriefanbieter unterstützen bei der Organisation – von der Pannenhilfe über Hotelbuchungen bis zur Bereitstellung eines Mietwagens. Wichtig: Für die Anmietung eines Fahrzeugs ist meist eine Kreditkarte erforderlich, auch wenn die Kosten über den Schutzbrief abgedeckt sind.
Ist das Fahrzeug verkehrssicher, kann die Reparatur auch in Deutschland erfolgen. Die Schadenregulierung erfolgt dann über den ausländischen Versicherer oder dessen Beauftragten. Bei Problemen hilft die zentrale Auskunftsstelle oder – nach drei Monaten ohne Rückmeldung – die Verkehrsopferhilfe in Berlin.
🎙️ Podcast-Titel: Unfall im Urlaub – Was jetzt zu tun ist
Sommer, Sonne, Urlaubszeit – doch was tun, wenn die Fahrt in die Ferien plötzlich durch einen Unfall unterbrochen wird? In dieser Folge geben wir kompakte Tipps, wie man sich im Ernstfall richtig verhält.
Zunächst gilt: Sicherheit geht vor. In vielen europäischen Ländern ist das Tragen einer Warnweste beim Verlassen des Fahrzeugs Pflicht. Am besten liegt sie griffbereit im Handschuhfach – und zwar für alle Insassen. Auch das Warndreieck muss korrekt aufgestellt werden, besonders bei Unfällen in Kurven oder vor Kuppen.
In einigen Ländern, etwa Polen oder Rumänien, ist die Polizei bei jedem Unfall zu verständigen. Ein Anruf schadet nie – selbst wenn die Beamten nur bei größeren Schäden aktiv werden. Wichtig ist auch die Dokumentation: Der Europäische Unfallbericht hilft, alle relevanten Daten festzuhalten. In Ländern wie Frankreich hat dieser Bericht eine hohe rechtliche Bedeutung – eine Unterschrift gilt dort als verbindlich. Bei Sprachbarrieren empfiehlt es sich, dass jeder Beteiligte einen eigenen Bericht ausfüllt.
Die Schadenregulierung erfolgt im Ausland nach nationalem Recht. Leistungen wie Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten sind nicht überall selbstverständlich. Wer eine Ausland-Schadenschutz-Versicherung abgeschlossen hat, ist hier klar im Vorteil: Der eigene Versicherer übernimmt die Regulierung nach deutschem Standard.
Ist das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit, hilft ein Schutzbrief weiter – etwa bei der Organisation von Pannenhilfe, Hotelübernachtungen oder Mietwagen. Wichtig: Für die Anmietung eines Fahrzeugs ist meist eine Kreditkarte nötig, auch wenn die Kosten über den Schutzbrief abgedeckt sind.
Ist das Auto verkehrssicher, kann die Reparatur auch zu Hause erfolgen. Die Schadenregulierung läuft dann über den ausländischen Versicherer oder dessen Beauftragten – und zwar in der Sprache des Geschädigten. Bei Problemen hilft die zentrale Auskunftsstelle oder nach drei Monaten ohne Rückmeldung die Verkehrsopferhilfe in Berlin.
🔚 Das war’s für heute. Bleiben Sie sicher unterwegs – und denken Sie daran: Vorbereitung ist der beste Reisebegleiter.
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Musikalische Atmosphäre:
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