(TRD/MID) Die „Mallorca-Police“ ist eine Versicherung für die Nutzung fremder, versicherungspflichtiger Fahrzeuge im Ausland, die diese zu den in Deutschland erforderlichen Mindestversicherungssummen absichert. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen bietet Ratschläge, wie sich Nutzer von Mietwagen vor versteckten Kosten schützen können. In der Regel gilt eine Mallorca-Police mindestens in den EU-Staaten. Für Länder außerhalb Europas ist oft eine zusätzliche Versicherung, die sogenannte Traveller-Police, notwendig. Diese Zusatzversicherung kann häufig über die Kfz-Haftpflicht oder die private Haftpflichtversicherung hinzugefügt werden.
„Viele Verträge für das eigene Fahrzeug beinhalten schon eine Mallorca-Klausel“, erklärt Philipp Rehberg, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Dies sollte zuerst überprüft werden. Bei einem selbst verschuldeten Unfall mit einem Mietwagen im Urlaub deckt die Versicherung Personenschäden bis zu 7,5 Millionen Euro, Sachschäden bis zu 1,3 Millionen Euro und Vermögensschäden bis zu 50.000 Euro ab.
Die Verbraucherschützer empfehlen, neben der Mallorca-Police auch eine Vollkaskoversicherung abzuschließen. Diese deckt alle selbst verursachten Schäden ab, auch fahrlässige. „Es ist ratsam, eine Versicherung ohne Selbstbeteiligung zu wählen, die auch Diebstahl sowie Schäden an Reifen, Felgen, Unterboden, Dach und Steinschlag einschließt“, lautet die Empfehlung. Zu beachten ist, dass Versicherungen normalerweise nur Schäden abdecken, die von im Mietvertrag eingetragenen Fahrern verursacht wurden.
Aber: Nicht alle Zusatzversicherungen sind sinnvoll: Mitunter werden Urlauber, die spontan vor Ort einen Wagen mieten wollen, von lokalen Autovermietern zum Abschluss gedrängt. „Wir raten, sich Zeit zu nehmen und alle Unterlagen gründlich durchzulesen“, sagt Rehberg. „Auch sollten keine Verträge unterzeichnet werden, die wegen fremder Sprache unverständlich sind.“ Ebenfalls wichtig: „Egal ob im Inland oder Ausland: Der Mietwagen sollte vorab auf bereits vorhandene Schäden überprüft werden.“ Neben diesen sollten Reisende am besten auch den Stand der Tankanzeige fotografieren und den Beleg nach dem Volltanken aufheben, wenn sie den Mietwagen wieder zurückgeben.
© Global Press Nachrichtenagentur und Informationsdienste KG (glp)/TRD mobil/Redakteur: Lars Wallerang
Einreisebestimmungen bei Auslandsreisen für den Vierbeiner Urlaub beachten
Maschmeyers Erben packen aus über Sexpartys, dicke Autos, windige Produkte
Unfall im Ausland: So handeln Sie richtig – Tipps für eine sichere Schadenregulierung“
Schlafcoaching-Programm hilft „genervten Eltern“ nicht nur in der Ferienzeit
„Eltern haften für ihre Kinder“ in der aktuellen Rechtsprechung