(TRD/BNP) Jeder Mieter darf Besuch empfangen – und das grundsätzlich ohne Einschränkungen. Doch wenn aus dem gelegentlichen Gast ein Dauergast wird, ändert sich die rechtliche Lage. Laut dem Infocenter einer Versicherung ist spätestens nach sechs Wochen durchgehendem Aufenthalt eine Information an den Vermieter notwendig. In bestimmten Fällen kann sogar eine Genehmigung erforderlich sein.
„Mieter besitzen in ihren vier Wänden das Hausrecht, und das schließt auch Besuch ein“, erklärt Michael Rempel, Jurist bei der R+V Versicherung. Gäste dürfen übernachten, einen Hausschlüssel erhalten und sich auch ohne Anwesenheit des Mieters in der Wohnung aufhalten. Selbst ein mitgebrachter Hund ist erlaubt – auch wenn die Tierhaltung laut Mietvertrag untersagt ist. Das gilt ebenso für gemeinschaftlich genutzte Bereiche wie Treppenhaus oder Flur.
Doch sobald ein Besucher über einen längeren Zeitraum in der Wohnung lebt, kann aus dem Gast ein Mitbewohner oder gar ein Untermieter werden. Als Richtwert gilt ein Aufenthalt von sechs Wochen am Stück. „Dann ist davon auszugehen, dass die Person ihren Lebensmittelpunkt verlagert hat. Der Vermieter muss informiert werden, unter Umständen ist seine Zustimmung erforderlich“, so Rempel. Wird der Vermieter nicht eingebunden, kann dies im Extremfall zur Kündigung des Mietverhältnisses führen.
Anders sieht es bei Familienangehörigen aus: Ehepartner, Kinder und Eltern dürfen grundsätzlich ohne Genehmigung einziehen. Dennoch empfiehlt der Experte, den Vermieter zu informieren – etwa wegen möglicher Anpassungen der Nebenkosten.
Wichtig: Die Wohnung darf nicht als Feriendomizil untervermietet werden. Eine solche Nutzung verstößt gegen die Grundsätze der Wohnraummiete und kann eine fristlose Kündigung nach sich ziehen. Das hat unter anderem das Landgericht Berlin entschieden.
Ein Besuchsverbot im Mietvertrag ist in der Regel unwirksam. Allerdings dürfen Vermieter bei schwerwiegenden, nachweisbaren Störungen des Hausfriedens bestimmten Personen ein Hausverbot erteilen. Playlist: D:TON
🎙️ Podcast-Titel: „Mietrecht kompakt – Besuch oder Untermiete?“
🕒 Länge: ca. 3 Minuten 🎧 Zielgruppe: Mieter, Vermieter, Immobilieninteressierte
🎵 Intro-Musik (10 Sek.)
Sprecher: Willkommen zu „Mietrecht kompakt“ – deinem Podcast rund ums Wohnen, Recht und Alltag. Heute klären wir eine Frage, die viele Mieter beschäftigt: Wann wird aus einem Besuch eigentlich eine Untermiete?
🗣️ Hauptteil (ca. 2:30 Min.)
Sprecher: Du hast Besuch – vielleicht von einem Freund, der gerade eine schwere Zeit durchmacht, oder von der neuen Liebe, die immer öfter bleibt. Alles kein Problem, denn als Mieter hast du das Hausrecht. Du darfst Besuch empfangen, übernachten lassen, sogar den Hausschlüssel weitergeben. Und ja – selbst ein Hund darf mitgebracht werden, auch wenn Tiere laut Mietvertrag verboten sind.
Aber Achtung: Wenn der Besuch länger als sechs Wochen am Stück bleibt, wird es rechtlich spannend. Dann kann aus dem Gast ein Mitbewohner oder sogar ein Untermieter werden. Und das bedeutet: Der Vermieter muss informiert werden. In manchen Fällen braucht man sogar seine Zustimmung. Wer das ignoriert, riskiert im schlimmsten Fall die Kündigung des Mietvertrags.
Und wie sieht’s mit der Familie aus? Gute Nachrichten: Ehepartner, Kinder und Eltern dürfen grundsätzlich ohne Genehmigung einziehen. Trotzdem sollte man den Vermieter informieren – allein schon wegen der Nebenkosten.
Noch ein wichtiger Punkt: Die Wohnung als Feriendomizil zu vermieten – etwa über Airbnb – ist tabu. Das verstößt gegen die Regeln der Wohnraummiete und kann zur fristlosen Kündigung führen.
Übrigens: Ein Besuchsverbot im Mietvertrag ist meist unwirksam. Nur bei nachweisbaren Störungen des Hausfriedens kann ein Vermieter ein Hausverbot aussprechen.
🎵 Outro-Musik (20 Sek.)
Sprecher: Das war „Mietrecht kompakt“. Wenn du Fragen hast oder Themenwünsche für die nächste Folge – schreib uns! Und vergiss nicht: Wissen schützt vor Ärger. Bis zum nächsten Mal!
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🎶 Musikalischer Rahmen zur Kampagne:
Für eine emotionale, stimmungsvolle Begleitung des Beitrags empfiehlt sich die aktuelle Suno Soundtrack-Playlist – inspiriert von den weiten Landschaften Irlands, folkloristischen Klängen und erzählerischer Tiefe. Ideal zum Eintauchen in den Spirit der Kampagne.
Atmosphärisch & handverlesen – die akustische Reise zur Story
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