🏗️ TRD/WID) Düsseldorf – In Zeiten knapper Baugrundstücke greifen viele Bauinteressierte dankbar auf die vermeintliche Hilfe von Fertighausanbietern zurück. Doch der Bauherren-Schutzbund (BSB) warnt: Wer vorschnell einen Bauvertrag unterschreibt, ohne das Grundstück rechtlich gesichert zu haben, riskiert hohe Verluste.
🚨 Unseriöse Kopplungsmodelle
Laut aktuellen Recherchen des ARD-Magazins „Plusminus“ bieten Vertriebsmitarbeiter von Fertighausherstellern häufig Grundstücke nur unter der Bedingung an, dass zuvor ein Bauvertrag abgeschlossen wird. „Nicht selten stellt sich später heraus, dass das Grundstück gar nicht existiert oder nicht wie geplant bebaut werden kann“, erklärt der BSB.
💸 Teure Vertragsfallen
Ein Rücktritt vom Bauvertrag ist dann kaum möglich – die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen ist oft verstrichen. Viele Anbieter verlangen bei Vertragsrücktritt eine Strafe von bis zu 15 Prozent der Bausumme. Das kann das gesamte Eigenkapital kosten.
✅ BSB-Empfehlung: Erst Grundbuch, dann Bauvertrag
Der BSB rät dringend:
Zuerst den Grundstückskaufvertrag abschließen.
Dann die Auflassungsvormerkung im Grundbuch eintragen lassen.
Erst danach den Bauvertrag unterschreiben.
Denn laut BSB sind viele Grundstücksangebote der Anbieter „nichts weiter als Lockangebote, die die angespannte Baulandsituation skrupellos ausnutzen.“
🔍 Aktuelle Entwicklungen 2025
Neue Musterverträge des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB) sollen mehr Transparenz schaffen.
Digitale Tools wie BIM und Vertragsprüfungssoftware helfen Bauherren, Risiken frühzeitig zu erkennen.
Nachhaltigkeit und Energieeffizienz rücken bei der Grundstücksauswahl stärker in den Fokus.
Fazit: Bauherren sollten sich nicht unter Druck setzen lassen. Ein rechtlich gesichertes Grundstück ist die Basis für jedes seriöse Bauvorhaben. Playlist: D:TON
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