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Steuersünder sollten mit gekauften Airbnb-Datensätzen überführt werden

Sparschwein und Münzen

Die irische Airbnb-Europazentrale stellt den deutschen Behörden nach einer Gruppenanfrage aus dem Jahr 2018 Daten zwecks Steuerfahndung zur Verfügung. Photo by Skitterphoto on pexels.com

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Behörden haben Steuersünder im Visier

(TRD/WID) Das kann noch ganz schön Ärger geben – und teuer werden: Laut WirtschaftsWoche sollen noch im September 2020 Tausende Daten von Steuerpflichtigen, die über die Vermittlungsplattform Airbnb Wohnraum vermietet haben, an die Finanzbehörden der einzelnen Bundesländer gelangen.

Finanzamt muss Steuererklärung per Fax akzeptieren

Wie Berlins Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) gegenüber der Zeitung erklärte, handelt es sich dabei um rund 10.000 Datensätze, denen meist vier- bis fünfstellige Einnahmen pro Fall zugrunde liegen, die vermutlich häufig nicht versteuert wurden.

Die Daten stammen aus der irischen Airbnb-Europazentrale und werden den deutschen Behörden nach einer Gruppenanfrage aus dem Jahr 2018 zur Verfügung gestellt. „Zwar handelt es sich um ältere Daten aus den Jahren 2012 bis 2014, doch soll es laut Kollatz bald ein zweites Auskunftsersuchen an Irland für 2017 bis 2019 geben“, so die WiWo.

Finanzsenator Kollatz kündigte „eine gründliche Überprüfung aller Airbnb-Informationen“ an. Für Vermieter sei eine strafmildernde Selbstanzeige für die Jahre ab 2015 nur noch möglich, solange die deutschen Finanzbehörden nicht im Besitz der nächsten Datensätze seien.

Hände weg von der Arbeit im Urlaub

Dienstreise mit Ehepartner steuerlich absetzen
(TRD/WID) Wer eine berufliche Reise nutzt, um mit seinem Ehepartner Urlaub zu machen, muss die Kosten in der Regel aus eigener Tasche zahlen. Experten weisen allerdings darauf hin, dass es möglich sein soll, die Kosten für den Ehepartner steuerlich geltend zu machen.

Dazu kann man sich auf eine Beschwerde beim Bundesfinanzhof (BFH) berufen. Die legte ein Steuerberater ein, der seine Frau auf verschiedene Dienstreisen mitgenommen hatte. Die beiden waren immer einige Tage länger an den jeweiligen Veranstaltungsorten geblieben. Die gesamten Reisekosten reichte er als Betriebsausgaben bei der Steuer ein. Sein Argument: Seine Frau habe ihn bei der Kontaktpflege unterstützt.

Nachdem die Finanzrichter in Münster diesem Argument nicht folgen wollten (Az.: 2 K 2355/18 E), legte der Mann Beschwerde beim Bundesfinanzhof (BFH) ein. Solange die Beschwerde läuft, können Steuerzahler die Kosten für mitreisende Partner bei der Steuer angeben.

Doch die Rechtschutz-Experten weisen darauf hin, dass man dabei glaubhaft darlegen muss, dass der Ehepartner tatsächlich nicht nur Shoppen und Sonnenbaden war, sondern auch an offiziellen Programmpunkten der Veranstaltung teilgenommen hat (BFH, Az.: VIII B 127/19).

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