Jedes Jahr bringt die Urlaubszeit nicht nur Freude, sondern oft auch Frust, besonders wenn es Probleme mit dem geplanten Flug gibt. Die Probleme reichen von Stornierungen und Verspätungen bis hin zu Annullierungen und Überbuchungen. Doch der Ärger kann gemildert werden, da Reisende als Fluggäste oft mehr Rechte haben, als sie vielleicht annehmen.
Bei Verspätungen kann es unter bestimmten Umständen zu Geldrückzahlungen kommen, oder die Fluggesellschaften sind zu Betreuungsleistungen verpflichtet. Kommen Flüge mit mehr als drei Stunden Verspätung am Zielort an, steht den Passagieren eine Rückerstattung zu. Rechtsschutzexperten erläutern: Für Flugstrecken bis 1.500 km sind 250 Euro pro Passagier fällig, für Flüge bis 3.500 km 400 Euro und für noch längere Strecken 600 Euro. Auch Passagiere, die aufgrund einer Verspätung beim Zwischenstopp im Ausland ihren Anschlussflug nach Deutschland verpassen, haben Anspruch auf Entschädigung.
Auch bei einem verspäteten Start und den damit verbundenen möglichen Betreuungsangeboten hängen die Ansprüche der Fluggäste von der Länge des gebuchten Fluges und der Abflugverspätung ab. Wenn sich ein Flug von bis zu 1.500 km um mehr als zwei Stunden verspätet, stehen wartenden Passagieren Unterstützungsleistungen wie eine angemessene Verpflegung, zwei kostenlose Telefonate, E-Mails oder unter Umständen eine Gratisübernachtung zu.
Für weitere Strecken innerhalb der EU oder zwischen 1.500 und 3.500 km muss sich der Abflug um mehr als drei Stunden verspäten, bei Flugstrecken über 3.500 km muss die Abflugverspätung mehr als vier Stunden betragen, damit es Betreuungsleistungen von der Airline gibt. Bei einer Verspätung von mehr als fünf Stunden darf man die Reise sogar abbrechen, erklären die Experten. Dann haben Passagiere Anspruch auf eine Erstattung des Ticketpreises innerhalb von sieben Tagen und gegebenenfalls einen kostenlosen Rückflug zum Startflughafen.
Verspätungen sind bereits ärgerlich, bitter sind aber komplette Annullierungen. Grundsätzlich haben Passagiere aber die Wahl: Entweder dürfen sie sich einen anderen Flug aussuchen oder sie bekommen den Ticket-Preis erstattet. Zudem gibt es die Möglichkeit einer Ausgleichszahlung, deren Höhe wiederum von der Länge des Fluges abhängig ist. Vorsicht ist geboten, wenn Airlines versuchen, außergewöhnliche Umstände vorzuschieben, um Entschädigungszahlungen zu vermeiden. Denn weder technische Probleme noch die Erkrankung eines Piloten gehören dazu.
Auch die Überbuchung der Maschinen kann zu Ärger führen. Um teuren Leerstand von Maschinen zu vermeiden, verkaufen Airlines oft mehr Plätze, als an Bord überhaupt zur Verfügung stehen. Oft bieten sie Passagieren dann Gutscheine oder Bargeld für einen späteren Flug an. Die Experten warnen: Wer dieses Angebot annimmt, kann später keine finanzielle Entschädigung verlangen. Nur, wer auf sein Recht pocht, hat Anrechte auf alternative Angebote, Rücktritt, angemessene Verpflegung und finanzielle Entschädigung wie bei einer Verspätung oder einem Ausfall des Fluges.