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Mit dem Auto sicher durch die Dunkelheit

Autolicht vor dunklem Hintergrund

Die LED-Scheinwerfer sind schon mal zu sehen. Den Rest des Octavias hüllte der Hersteller noch in Dunkelheit. © Skoda / TRD mobil

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Trotz schlechter Sicht sicher fahren
(TRD/MID) Eine hochwertige Technik im Auto ist heutzutage Standard, doch immer noch gilt: sicher ist sicher. Deshalb sollten sich Autofahrer nicht auf die Lichtautomatik verlassen, sondern im Idealfall selbst Hand anlegen. Wichtig ist laut ADAC, das Abblendlicht frühzeitig manuell anzuschalten, um die eigene Sicht zu verbessern.

Experten raten bei eingeschränkter Sicht: langsam und vorausschauend fahren und jederzeit bremsbereit sein. Beträgt die Sichtweite unter 50 Meter, sind nur 50 Stundenkilometer erlaubt. Gut zu wissen: Die meisten modernen Autos besitzen neben Nebelschlussleuchten auch Nebelscheinwerfer. Sie verbessern die Sicht.

Ist die Sichtweite erheblich reduziert, können die Nebelscheinwerfer helfen, sie müssen aber wieder ausgeschaltet werden, wenn die Verhältnisse besser werden. Die Nebelschlussleuchte darf inner- wie außerorts nur bei einer Sichtweite unter 50 Metern eingeschaltet werden.

Wird die Leuchte allerdings bei besserer Sicht eingesetzt, verkehrt sich der Effekt ins Gegenteil: Der nachfolgende Verkehr wird geblendet. Als Ordnungswidrigkeit kostet das 20 Euro. Werden dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder kommt es zu einem Unfall, dann müssen Autofahrer 25 beziehungsweise 35 Euro zahlen.

ADAC Licht Grafik
Ein Automobilclub gibt Tipps zum sicheren Fahren bei schlechter Sicht. © ADAC/ TRD mobil

Bußgeldfallen in der dunklen Jahreszeit
Der bevorstehende Winter ist aus gutem Grund nicht gerade die Lieblings-Jahreszeit der Autofahrer. Morgendliches Eiskratzen mit starrgefrorenen Fingern gehört in diesem Zusammenhang zu den am meisten gehassten Tätigkeiten. Und es ist direkt mit der Möglichkeit verbunden, zu all den Widrigkeiten zusätzlich auch noch eine Geldbuße verpasst zu bekommen.

Bußgeldfallen im winter
Bei Eis und Schnee kann es für Autofahrer schnell gefährlich und teuer werden. © HEM / TRD mobil

Laut einer Studie der Tankstellenkette HEM heizt nämlich jeder zweite Autofahrer beim Kratzen schon mal im Stand vor. Doch das schadet dem Motor, der Umwelt – und ist schlicht verboten: Zehn Euro kostet es, wenn man dabei erwischt wird.

Doch in der kalten Jahreszeit lauern laut HEM noch weitere typische Bußgeldfallen. So heißt es „Licht an!“ – und das auch bei Tag – sobald die Sicht durch Schnee oder Schneeregen eingeschränkt ist. Innerorts setzt es sonst ein Bußgeld von 25 Euro, außerorts von bis zu 75 Euro. Auch die Geschwindigkeitsbegrenzung ist bei eingeschränkter Sicht unbedingt einzuhalten. Ansonsten drohen nicht nur mindestens 80 Euro Strafe, sondern auch ein Punkt in Flensburg.

Scheiben, Blinker, Rücklicht, Scheinwerfer und Autokennzeichen freischaufeln – das reicht nicht. Das Autodach wird in oft bewusst vergessen. Doch das kann wegen des nachfolgenden Verkehrs ziemlich gefährlich werden. 25 Euro Geldbuße gibt es obendrauf.

Kaufberatung von E-Autohändlern aus Sicht von Testkunden noch negativ

Wer auf dem Weg in die Ferien schnell die Skier auf das Autodach schnallt oder den Tannenbaum in den Kofferraum legt, sollte das unbedingt ordnungsgemäß machen. „Wer hier sündigt, wird mit Geldbußen von 20 Euro bis 200 Euro haftbar gemacht“, heißt es bei der Tankstellenkette.

Gerade bei starkem Regen oder Schneefall verlängert sich der Bremsweg auf glatter Fahrbahn, die Rutschgefahr steigt. Wer jetzt nicht den angemessenen Abstand einhält, gefährdet sich und andere. Verstöße werden je nach Geschwindigkeit mit bis zu 400 Euro Buße, zwei Punkten in Flensburg und drei Monaten Fahrverbot bestraft.

Winterreifen sind bei Glätte, Eis und Schneefall Pflicht. Wer das missachtet, zahlt nicht nur eine Strafe von 60 Euro und bekommt einen Punkt in Flensburg. Bei einem Verkehrsunfall verdoppelt sich das Bußgeld sogar und der Versicherungsschutz kann wegfallen.

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Quelle: Youtube

https://www.waz.de/lokales/essen/article407548998/grugahalle-essen-deep-purple-bricht-alle-beschleunigungsrekorde.html

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LED-Licht für Oldtimer mit H-Kennzeichen: So bleibt der historische Status erhalten

Das Thema LED-Beleuchtung in Oldtimern mit H-Kennzeichen gewinnt zunehmend an Bedeutung. Viele Oldtimer-Enthusiasten möchten die Vorteile moderner LED-Leuchtmittel nutzen, ohne den historischen Status ihres Fahrzeugs zu gefährden. Doch wie lässt sich dies bewerkstelligen?

Der Artikel auf MSN erklärt, dass der Einbau von LED-Licht in Oldtimer möglich ist, solange bestimmte Regeln eingehalten werden. Die Dekra, eine weltweit tätige Prüfgesellschaft, gibt an, dass der Einsatz von kompletten LED-Scheinwerfersystemen in Oldtimern nicht erlaubt ist, wenn das H-Kennzeichen beibehalten werden soll. Der Grund dafür liegt darin, dass solche Systeme das originale Erscheinungsbild des Fahrzeugs zu stark verändern würden.

Stattdessen empfiehlt die Dekra, nur die Glühlampen durch LED-Leuchtmittel zu ersetzen, dabei aber die originalen Scheinwerfergehäuse beizubehalten. Diese Lösung bietet den Vorteil, dass die Sichtbarkeit und Sicherheit im Straßenverkehr verbessert werden, ohne dass der historische Charakter des Fahrzeugs beeinträchtigt wird.

Wer einen Oldtimer-Schatz wie den Jaguar E-Type besitzt, sollte bestens informiert sein. © Jaguar/TRDmobil

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist, dass die verwendeten LED-Leuchtmittel eine Zulassung für den Straßenverkehr haben müssen. Es ist ratsam, sich vor dem Kauf genau zu informieren und sicherzustellen, dass die Leuchtmittel den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Andernfalls kann es bei der nächsten Hauptuntersuchung Probleme geben.

Der Artikel hebt auch hervor, dass der Trend zur LED-Beleuchtung in Oldtimern nicht nur aus praktischen Gründen verfolgt wird. Viele Besitzer möchten auch einen Beitrag zur Nachhaltigkeit leisten, da LED-Leuchten energieeffizienter und langlebiger sind als herkömmliche Glühlampen.

Insgesamt bietet die Umrüstung auf LED-Leuchtmittel eine moderne Lösung, die sowohl die Sicherheit als auch die Umweltfreundlichkeit von Oldtimern verbessert. Solange die originalen Scheinwerfergehäuse beibehalten werden und die verwendeten LED-Leuchtmittel zugelassen sind, steht dem Erhalt des H-Kennzeichens nichts im Wege.

Diese Informationen sind besonders wichtig für Oldtimer-Besitzer, die daran interessiert sind, ihr Fahrzeug zu modernisieren, ohne den historischen Status zu verlieren. Durch die richtige Auswahl und den fachgerechten Einbau von LED-Leuchtmitteln können sie sowohl die Vorteile der modernen Technik nutzen als auch die Originalität und den Wert ihres Oldtimers bewahren.

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