Die zunehmende Integration von Künstlicher Intelligenz (KI) in Suchmaschinen und soziale Netzwerke sorgt weltweit für Kontroversen. Während Google mit seinem neuen KI-Suchmodus in die Kritik gerät, weil er Inhalte ohne direkten Besuch von Verlagsseiten bereitstellt, endet heute eine Frist für Facebook- und Instagram-Nutzer, um der Nutzung ihrer Daten für KI-Training bei Meta zu widersprechen. Zwei Entwicklungen, die zeigen, wie digitale Plattformen mit Inhalten und Nutzerdaten umgehen – und welche Konsequenzen das für Verlage und Nutzer hat.
🔹 Googles KI-Suchmodus: Verleger sprechen von „Diebstahl“
Google hat kürzlich einen neuen Suchmodus eingeführt, bei dem KI direkt Antworten auf Anfragen generiert, anstatt Nutzer auf externe Websites zu leiten. Das bedeutet, dass wichtige Nachrichtenartikel und Berichte zwar in der Antwort erscheinen, aber der direkte Klick auf die Website des Verlags ausbleibt.
Die News/Media Alliance, eine Organisation mit rund 2000 Mitgliedern, sieht darin einen klaren Verstoß gegen fairen Wettbewerb. Klassischerweise profitieren Verlage von Suchanfragen, weil Leser ihre Seiten besuchen und dort Werbeeinnahmen generiert werden. Doch Googles KI verarbeitet die Inhalte direkt, sodass viele Nutzer gar nicht mehr auf die Originalquelle klicken. Die Kritik geht so weit, dass Verleger Googles Vorgehen als „Diebstahl“ bezeichnen.
Während Google betont, dass die Funktion auf öffentlich zugänglichen Informationen und dem eigenen Knowledge Graph basiert, bleibt die Diskussion über Urheberrechtsverletzungen bestehen. Die EU prüft aktuell, ob die neue Methode mit den europäischen Richtlinien vereinbar ist.
🔹 Meta und KI: Letzte Chance für Facebook-Nutzer, Einspruch einzulegen
Parallel zu Googles KI-Integration sorgt Meta, der Mutterkonzern von Facebook und Instagram, für Aufsehen. Ab morgen wird das Unternehmen öffentliche Beiträge, Kommentare, Bilder und Videos von erwachsenen Nutzern für KI-Training verwenden. Wer dem nicht zustimmen möchte, muss bis zum 26. Mai 2025 aktiv widersprechen.
Doch der Widerstand ist begrenzt: Die Verbraucherzentrale NRW versuchte juristische Maßnahmen gegen Meta, jedoch ohne Erfolg. Datenschützer kritisieren, dass Meta mit der kurzen Einspruchsfrist Fakten schafft, bevor endgültige rechtliche Bewertungen getroffen werden. Besonders brisant: Nach dem Stichtag können Nutzer ihre Einwilligung nicht mehr zurückziehen.
Fazit: Während Google sich mit Nachrichtenverlagen über die Nutzung von Inhalten für seinen KI-Suchmodus streitet, steht Meta in der Kritik, weil es persönliche Nutzerdaten für eigene KI-Modelle verarbeitet. Beide Entwicklungen zeigen, wie stark Künstliche Intelligenz bereits in digitale Plattformen integriert ist – und welche Herausforderungen in Bezug auf Urheberrecht, Datenschutz und Kontrolle noch bevorstehen.
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