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Fluggast-Rechte bei Gepäckverlust

Geht ein Koffer auf Flugreisen verloren, haftet die Airline - allerdings nicht unbegrenzt. © BonnieHenderson / pixabay.com / CC0/ TRD Freizeit und Reisen

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(TRD/WID)  – Wenn ein Flugreisender am Urlaubsort ankommt, nicht aber sein Gepäck, ist Ärger vorprogrammiert. Doch immerhin haben Verbraucher in diesem Fall Anspruch auf Entschädigung – allerdings in der Regel nur bis zu einem Maximalbetrag von 1.400 Euro. Die Einzelheiten regelt bei internationalen Flügen das Montrealer Übereinkommen, erklärt ein Rechtsexperte.

Und was ist zu tun, wenn das Reisegepäck auf sich warten lässt? In jedem Fall müssen die Reisenden so schnell wie möglich schriftlich den Verlust beziehungsweise die Beschädigung der Fluggesellschaft anzeigen. Verspätet sich ein Koffer, darf der Passagier Dinge für den Aufenthalt kaufen und kann sich das Geld gegen Vorlage entsprechender Quittungen von der Fluggesellschaft erstatten lassen. Reisende dürfen sich aber nur das anschaffen, was auch wirklich benötigt wird – bis zum erwähnten Maximalbetrag. Dieser gilt standardmäßig auch, wenn das Gepäck nicht mehr auftaucht.

Wollen die Reisenden bei einem etwaigen Verlust mehr Geld, so sollten sie den Wert ihres Gepäcks bereits bei der Aufgabe angeben – in diesen Fällen fällt jedoch eine Extragebühr an“, sagt Tobias Klingelhöfer. Einige Fluggesellschaften raten daher, die Wertgegenstände mit ins Handgepäck zu nehmen. Da der Verlust von Gepäck meistens auf einen Fehler des Boden- oder Flugpersonals oder einen Diebstahl zurückzuführen ist, kann man sich kaum dagegen schützen. Experten raten, auf teure Designer-Koffer zu verzichten, weil Diebe darin fette Beute vermuten.

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