Website-Icon TRD Pressedienst

Der Gesetzgeber will Licht ins Darknet bringen

Der Gesetzgeber möchte Licht beim Thema Darknet ins Dunkle bringen. © Pixabay / B_A

Der Gesetzgeber möchte Licht beim Thema Darknet ins Dunkle bringen. © Pixabay / B_A / TRD Digital und Technik

Werbeanzeigen

Neuer Straftatbestand § 126a

(TRD/CID) Das Darknet gilt als die dunkle Seite der weltweiten Vernetzung. Dort tummeln sich jede Menge Gestalten, die unerkannt bleiben wollen. Nicht alle von ihnen haben ein kriminelles Interesse.

Computernerds weltweit haben sich der ukrainischen IT-Armee angeschlossen

Vielen Politikern ist das Darknet schon seit langem ein Dorn im Auge. Jetzt hat der Bundesrat das Gesetz zur Kriminalisierung von Marktplätzen im Darknet auf den Weg gebracht. Nach dem neuen Straftatbestand § 126a wird das Anbieten von „internetbasierten Leistungen“ zur Ermöglichung von Straftaten verboten.

pexels-photo-1482476
Nach dem neuen Straftatbestand § 126a wird das Anbieten von „internetbasierten Leistungen“ zur Ermöglichung von Straftaten verboten. © Pixabay / B_A / TRD digital und technik Photo by sebastiaan stam on Pexels.com

So böse ist das Onions-Netzwerk wirklich

https://trd-pressedienst.com/verbote-und-verzicht-machen-dick/

https://www.golem.de/news/gesetzesinitiative-des-bundesrates-neuer-straftatbestand-handelsplattform-betreiber-im-darknet-1903-140105.html“>Gesetzesinitiative: Neuer Straftatbestand Handelsplattform Quelle: Golem

Im Plenum der Länderkammer haben die Justizminister von Nordrhein-Westfalen und Bayern für die von Nordrhein-Westfalen und Hessen vorangetriebene Gesetzesinitiative geworben.

Bayern geht der Entwurf allerdings nicht weit genug: Georg Eisenreich (CSU) fordert, den Paragraphen zu verschärfen und vom Darknet auch auf das reguläre Internet auszuweiten. Schließlich sollten auch Telekommunikationsüberwachung, Verkehrsdatenabfrage und Staatstrojaner erlaubt werden.

Dash Buttons verstoßen gegen das Gesetz


Quelle Youtube: Darknet – Einblick ins Darknet</strong/

Experten wiederum kritisieren das Gesetz als überflüssig und gar gefährlich. Für Whistleblower und Systemkritiker in autoritären Staaten ist das Darknet oft die einzige Chance, sich anonym zu äußern und zu informieren, der schlechte Ruf ist daher nicht immer gerechtfertigt. Strafrechtsanwalt David Schietinger fürchtet, dass der Paragraph die Bürgerrechte sehr stark einschränken könnte. „Indirekt könnte mit dem neuen Paragrafen versucht werden, das Darknet sehr stark einzuschränken oder zu verbieten“, so Schietinger.

Gefahren-App für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe

Wie Nordeuropäer mit digitalen Geschäftsmodellen Kasse machen

Internetkonzerne sollen an Verlage zahlen, wenn sie deren Inhalte verbreiten

Rauchen und Grillen auf dem Balkon nicht immer erlaubt


https://trd-pressedienst.com/fuer-sicherheit-auf-der-baustelle-sorgen/
https://trd-pressedienst.com/hilfreiche-tipps-aus-dem-trd-presse-blog/


https://trd-pressedienst.com/vor-der-sportschau-schnell-das-auto-waschen/

Zu viel Alkohol getrunken? Dann nehme ich einfach das Fahrrad

Immer mehr kleine Händler entdecken den Vertriebskanal Webshop


https://trd-pressedienst.com/datenschutzgesetzte-und-informelle-selbstbestimmung-verhindern-vatersuche/
https://trd-pressedienst.com/netzwerkdurchsetzungsgesetz-sollte-fuer-transparenz-sorgen/
https://trd-pressedienst.com/die-corona-krise-beschleunigt-den-medienwandel/

Datenschutz: Gericht kippt Facebook-Voreinstellungen


https://trd-pressedienst.com/der-kampf-gegen-hacker-angriff-als-verteidigung/

Was sagt der Gesetzgeber zu Mietern auf vier Pfoten?

BGH-Urteil zu offenem WLAN sorgt für Rechtssicherheit

„Strafbarkeits-Lücke“ bei gefälschten Impfausweisen

Computerspiele: Neue Studie für Suchtfragen untersucht „Geld für Games-Ausgaben“ bei Jugendlichen

Die mobile Version verlassen