(TRD/CID) Nach tausenden Beschwerden geneppter Verbraucher führte die Bundesnetzagentur seit 15. Januar 2018 laut dem Computer-Informations-Dienst eine Preisansage bei Auslandstelefonaten ein. Das soll Betrügern das Handwerk legen, die Menschen durch sogenannte „Ping-Anrufe“ belästigen. Dabei ruft jemand aus dem Ausland auf dem Handy an und legt sofort wieder auf. Bei einem Rückruf fallen dann hohe Gebühren an.
Bundesnetzagentur sorgt für Preisansage-Pflicht
„Bisher mussten Smartphone-Kunden bei ihrem Provider oft lange darum kämpfen, diese Kosten wieder erstattet zu bekommen“, erläutert Alexander Kuch vom Telekommunikationsmagazin teltarif.de. Ab Mitte Januar müssen nun aber alle Mobilfunkanbieter eine Preisansage schalten. Dadurch kann der Verbraucher schnell wieder auflegen, wenn er hört, zu welchem Preis das Telefonat abgerechnet wird. Denn die Tarifansage selbst darf nicht berechnet werden. Die Maßnahme der Bundesnetzagentur ist ein erster Schritt, um diesem Treiben Herr zu werden“, sagt Kuch. Allerdings gelte diese nur für Anrufe von Smartphones aus und nicht für solche vom Festnetz-Telefon aus. Zudem besteht die Preisansage-Pflicht nur für 22 Länder. „Smartphone-Kunden sollten also trotzdem immer zweimal hinschauen, bevor sie eine unbekannte Nummer in der Anrufliste zurückrufen“, rät Kuch.
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