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Werbung per Telefon abgestraft

Telefonterror

Wer Werbeanrufe erhält, denen er nicht zuvor ausdrücklich zugestimmt hat, kann diese bei der Bundesnetzagentur melden. Foto: © adobe/TRD Wirtschaft und Soziales.

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(TRD/WID) Unerlaubte Telefonwerbung ist für die Angerufenen meist ein Ärgernis. Immerhin können sie sich nun dagegen wehren. Denn die Bundesnetzagentur hat jetzt ein Bußgeld in Höhe von 150.000 Euro gegen das Unternehmen CenturyBiz GmbH verhängt. Dieses hatte laut dem Wirtschafts-Informations-Dienst aktiv Telefonanrufe getätigt, um die Angerufenen zum Kauf von Tiernahrung des Unternehmens zu bewegen.

Werbung macht niemals Pause

Das führte zu zahlreichen Beschwerden von Verbrauchern, die scheinbar nun erhört wurden. „Für unsere Ermittlungen sind wir auf die Hilfe der Verbraucher angewiesen, die von unerlaubter Telefonwerbung betroffen sind. Der Rechtsbruch findet im Telefonat mit den Verbrauchern statt. Daher benötigen wir präzise Angaben der Betroffenen“, erläutert Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Die Anrufe erfolgten laut Ermittlungen ohne die erforderliche vorherige, wirksame Einwilligung der Verbraucher. Das regelt das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).

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Erschwerend hinzu kam das angeblich aggressive Vorgehen der Werbenden. „Telefonische Umsatzsteigerung auf Kosten der Verbraucher nehmen wir nicht hin. Wer unerlaubte Telefonwerbung betreibt, muss mit hohen Bußgeldern rechnen“, sagt Jochen Homann. Die Bußgeldstrafe gegen den Anbieter ist bislang noch nicht rechtskräftig. Sie wäre aber ein großer Erfolg für die Bundesnetzagentur, die 2016 bisher Geldstrafen in Höhe 500.000 Euro verhängt hat.

Wer Werbeanrufe erhält, denen er nicht zuvor ausdrücklich zugestimmt hat, kann diese bei der Bundesnetzagentur melden.  Unter  Bundesnetzagentur – Beschwerde einreichen  können Betroffene unerlaubte Telefonwerbung melden.

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