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Krankenschutz bei Auslandsreisen auch für den Winterurlaub

Quelle: ADAC SE/TRD mobil

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(TRD/MID) Wer sich aufgrund positiver Schneeprognosen auf den Weg in die Ski- und Urlaubsgebiete im Ausland macht, sollte an den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung denken, rät der ADAC. Die schützt nicht nur ganzjährig bei der großen Auslandsreise, sondern auch beim kurzen Ausflug über die Grenze, und sei es nur für einen Tag zum Skifahren. Denn wer dort „Hals- und Beinbruch“ allzu wörtlich nimmt, ist nicht in allen Fällen über die gesetzliche Krankenkasse abgesichert.

So holte der ADAC Ambulanz-Service im vergangenen Winter allein aus Österreich rund 655 Urlauber per Krankenwagen zurück, viele davon nach einem Unfall beim Wintersport oder auf eis- und schneeglatten Wegen. Wichtig zu wissen: Ärztliche Behandlungen im Ausland können teuer werden.

Die Auslandskrankenversicherung deckt weltweit notwendige Behandlungskosten und eine medizinisch vertretbare Rückholung von Patienten nach Deutschland ab. Diese zum Beispiel übernimmt die gesetzliche Krankenkasse nicht. Doch auch in der Wintersaison wird häufig ein Krankenrücktransport nötig. Auch wenn eine Wintersportlerin oder ein Wintersportler auf der Skipiste, in unwegsamem Gelände oder gar aus einer Gletscherspalte geborgen werden muss, tritt die Auslandskrankenversicherung ein.
Urlaub: Alle Dokumente im Blick haben

Zu einem Urlaub gehören auch alle notwendigen Reisedokumente. Wichtig: Vor dem Antritt der Reise sollte man alle Dokumente überprüfen. Der ADAC hat die wichtigsten zusammengefasst.

Ganz vorne: ein gültiges Ausweisdokument. Das kann entweder der Personalausweis oder der Reisepass für außereuropäische Reisen sein. Sollte für das Zielland ein Visum benötigt werden, empfiehlt es sich dieses rechtzeitig zu beantragen – am besten sechs bis acht Wochen vorher. Sind die aktuellen Ausweise abgelaufen, muss ebenfalls Zeit eingeplant werden: Die Ausstellung eines neuen Personalausweises dauert rund vier Wochen, für einen Reisepass müssen acht bis zehn Wochen eingeplant werden. Schneller geht es bei Express-Reisepässen: Hier dauert es zwei bis vier Wochen.

Wer mit dem Mietwagen unterwegs sein will, benötigt außerhalb Europas, insbesondere in den USA, zusätzlich den internationalen Führerschein. Er wird beim Straßenverkehrsamt am Wohnort beantragt. Hierfür wird der normale Führerschein und ein biometrisches Lichtbild benötigt. Meist wird der internationale Führerschein bereits direkt nach der Beantragung ausgehändigt und kostet circa 15 Euro. Bei einer Kontrolle muss der internationale Führerschein als Zusatz zum normalen Führerschein vorgezeigt werden.

Die wichtigsten Versicherungsunterlagen gehören ebenfalls mit ins Reisegepäck. Am wichtigsten ist der Nachweis über die Auslandskrankenversicherung, sonst droht es bei Krankheitsfall im Urlaub teuer zur werden. Bei der Gelegenheit lohnt es sich, auch nochmal einen Blick in den Impfpass zu werfen. Für manche Länder werden spezielle Reiseimpfungen benötigt oder vom RKI und dem Auswärtigen Amt empfohlen.

Geht der Reisepass oder Personalausweis im Ausland verloren, muss Kontakt zur jeweiligen deutschen Auslandsvertretung aufgenommen werden (Botschaft oder Konsulat). Hier wird ein Ersatz-Dokument ausgestellt, mit welchem zurückgereist werden kann. Für diesen Notfall sollte vorgesorgt sein, empfehlen Rechtsexperten: Schon vor Abreise Fotokopien der Papiere anfertigen – möglichst an einer anderen Stelle im Reisegepäck aufbewahren. Denn: Mit Dokumentennummer, Ausstellungsbehörde und -Datum kann schneller ein Ersatzausweis beschafft werden. Außerdem wird ein Passfoto benötigt. Ein Führerschein kann jedoch nur von der Verwaltungsbehörde in Deutschland neu ausgestellt werden.

© Global Press Nachrichtenagentur und Informationsdienste KG (glp) /TRD mid/ Redakteur: Solveig Grewe und Redakteur: Andreas Reiners

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